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  4. /Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben
Antrag möglichZuschuss

Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern Maßnahmen umsetzen, die der Gleichstellung von Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt dienen oder der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtung, Bildungseinrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei Modellprojekten und anderen Vorhaben, die die Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt fördern. Dazu gehören vor allem geschlechtergerechte Arbeitsmarktbeteiligung und Arbeitsbedingungen und die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen, die dazu beitragen, den beruflichen Aufstieg von Frauen vor allem in Führungspositionen zu unterstützen, zum Beispiel durch Mentoring-Projekte sowie Öffentlichkeitsarbeit, die Unternehmen und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu sensibilisieren, verstärkt die berufliche Weiterentwicklung ihrer Mitarbeiterinnen zu befördern, oder auch Frauen selbst zu einem beruflichen Aufstieg zu motivieren,die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben vor allem durch Entwicklung und Erprobung eines lebensphasenorientierten Personalmanagements zu unterstützen,ein geschlechtersensibles und klischeefreies Berufs- und Studienwahlverhalten zu fördern, zum Beispiel durch Aktionstage und pädagogische Arbeit an Rollenstereotypen oderein Bewusstsein zu schaffen für die Ungleichheiten von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt sowie für Handlungsansätze und Chancen, mit denen die Ungleichheiten abgebaut werden können, wie beispielsweise Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Führungskultur, der Erhöhung des Bewusstseins für Unternehmertum oder öffentlichkeitswirksame Kampagnen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent, in begründeten Ausnahmen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesamt für Gesundheit und Soziales. Bei Projekten von landesweiter Bedeutung und Aktionsprogrammen können dem Antragsverfahren Interessenbekundungen und Ideenwettbewerbe vorausgehen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %.

Frist und Status

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen fachlich geeignet sein und über einschlägige Projekterfahrung und Genderkompetenz verfügen.Ihre Maßnahme wird besonders dann gefördert, wenn Sie sie mit einem Netzwerk oder in Kooperation mit anderen Akteurinnen und Akteuren entwickeln und umsetzen.Sie müssen Ihre Maßnahmen grundsätzlich in Mecklenburg-Vorpommern umsetzen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben

Wer kann Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben beantragen?

Öffentliche Einrichtung, Bildungseinrichtung, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben?

Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben beantragen?

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben?

Fördergeber ist Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.

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  • → Fördermittel Mecklenburg-Vorpommern
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Städtebauförderung Mecklenburg-Vorpommern
  • → Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur
  • → MV innoGROWTH

Auf einen Blick

Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern

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