Förderung der Freiwilligendienste – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Sachsen-Anhalt fördert anerkannte Träger der Freiwilligendienste mit ESF+- und Bundesmitteln für Stellen im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), FSJ Kultur und Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ).
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände und Vereinigungen (insbesondere akkreditierte Träger von Freiwilligendiensten).
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 486 € – 686 €.
Frist und Status
Anträge bis zum 31. März des Jahres, in dem der Förderzyklus beginnt
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sachsen_anhalt_freiwilligendie“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind akkreditierte Träger der Freiwilligendienste, die Freiwilligenplätze im FSJ, FSJK und FÖJ anbieten.
Erforderliche Unterlagen
Antragsentwurf für dieses Programm
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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Freiwilligendienste
Wer kann Förderung der Freiwilligendienste beantragen?
Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände und Vereinigungen (insbesondere akkreditierte Träger von Freiwilligendiensten)
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Freiwilligendienste?
Förderbetrag: 486 € – 686 €.
Bis wann kann man Förderung der Freiwilligendienste beantragen?
Anträge bis zum 31. März des Jahres, in dem der Förderzyklus beginnt
Wer ist Fördergeber von Förderung der Freiwilligendienste?
Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung der Freiwilligendienste mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung der Freiwilligendienste zur Gruppe „sachsen_anhalt_freiwilligendie". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 486 € – 686 €
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt