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Antrag möglichZuschuss

Förderung der Freiwilligendienste – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 53 Tagen

Sachsen-Anhalt fördert anerkannte Träger der Freiwilligendienste mit ESF+- und Bundesmitteln für Stellen im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), FSJ Kultur und Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ).

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände und Vereinigungen (insbesondere akkreditierte Träger von Freiwilligendiensten).

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuschüsse an akkreditierte Träger der Freiwilligendienste zur Finanzierung von Freiwilligenplätzen für junge Menschen im Rahmen des FSJ, FSJK und FÖJ innerhalb des Landes, gefördert durch ESF+- und Bundesmittel. Förderbetrag: 486 Euro pro besetzter Stelle und Monat; zusätzlich 200 Euro möglich für pädagogische FÖJ-Begleitung. Anträge bis zum 31. März des Jahres, in dem der Förderzyklus beginnt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 486 € – 686 €.

Frist und Status

Anträge bis zum 31. März des Jahres, in dem der Förderzyklus beginnt

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt.

Zum Antrag beim Fördergeber →Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sachsen_anhalt_freiwilligendie“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind akkreditierte Träger der Freiwilligendienste, die Freiwilligenplätze im FSJ, FSJK und FÖJ anbieten.

Erforderliche Unterlagen

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung der Freiwilligendienste"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung der Freiwilligendienste zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Förderung der Freiwilligendienste

Wer kann Förderung der Freiwilligendienste beantragen?

Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände und Vereinigungen (insbesondere akkreditierte Träger von Freiwilligendiensten)

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Freiwilligendienste?

Förderbetrag: 486 € – 686 €.

Bis wann kann man Förderung der Freiwilligendienste beantragen?

Anträge bis zum 31. März des Jahres, in dem der Förderzyklus beginnt

Wer ist Fördergeber von Förderung der Freiwilligendienste?

Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung der Freiwilligendienste mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung der Freiwilligendienste zur Gruppe „sachsen_anhalt_freiwilligendie". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Sachsen-Anhalt
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung des Nachwuchsleistungssports
  • → Förderungen der Dr.-Kiti-Maluche-Stiftung
  • → Förderung von Unternehmensgründungen (ego.-START)

Auf einen Blick

Förderbetrag
486 € – 686 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt

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