FÖRDERBASE
FörderprogrammeFunktionen & PreiseSchnellcheckÜber das ProjektBlog
AnmeldenKostenlos starten →
FÖRDERBASE

KI-gestützte Fördermittelsuche für Vereine, Kommunen und Unternehmen in ganz Deutschland – mit automatischem Matching und Antragsvorbereitung.

info@foerderbase.de

Plattform

  • Startseite
  • Funktionen & Preise
  • Über das Projekt
  • Förderprogramme
  • KI-Matching
  • Blog & Ratgeber
  • FAQ
  • Kontakt
  • Partner
  • Kooperation Vereinsplaner
  • Fördermittel Vereine
  • Fördermittel Unternehmen
  • Fördermittel Kommunen

Regionen

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
  • Alle Programme →
  • Bestand & Zahlen

© 2026 FörderBase – KI-gestützte Fördermittelsuche für Deutschland

AGBImpressumDatenschutz
  1. Start
  2. /Förderprogramme
  3. /Fördermittel Bayern
  4. /Förderung der Familienerholung in Familienferienstätten und von Angeboten der Eltern- und Familienbildung an Wochenenden
Antrag möglichZuschuss

Förderung der Familienerholung in Familienferienstätten und von Angeboten der Eltern- und Familienbildung an Wochenenden – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als Familie mit geringem Einkommen einmal im Jahr einen gemeinsamen Urlaub verbringen oder Angebote der Eltern- und Familienbildung an Wochenenden wahrnehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Familien mit geringem Einkommen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Familie, wenn Sie sich wegen Ihrer wirtschaftlich schwierigen Situation keinen gemeinsamen Familienurlaub leisten können oder wenn Sie an Veranstaltungen der Eltern- und Familienbildung teilnehmen möchten. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Familienurlaub zur Erholung in einer anerkannten Familienferienstätte sowieAngebote der Eltern- und Familienbildung an Wochenenden (Vorträge, Seminare, Schulungen sowie vergleichbare Veranstaltungen der Eltern- und Familienbildung). Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Familienurlauben für jedes berücksichtigungsfähige Kind und jeden berücksichtigungsfähigen Erwachsenen bis zu EUR 19,50 pro Tag und für jedes berücksichtigungsfähige Kind mit Behinderung bis zu EUR 25,50 EUR pro Tag, jedoch maximal 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben;bei Angeboten der Eltern- und Familienbildung an Wochenenden für jedes berücksichtigungsfähige Kind bis zu EUR 27,00, für jeden berücksichtigungsfähigen Erwachsenen bis zu EUR 30,50. Richten Sie Ihren Antrag bitte mindestens 3 Wochen vor Beginn der Maßnahme online oder postalisch an das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 20 € – 31 €.

Frist und Status

Anträge müssen mindestens 3 Wochen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind für Familienurlaube: Eltern, Elternteile, Pflegeeltern, alleinerziehende Mütter und Väter, in begründeten Ausnahmefällen auch Großeltern (zum Beispiel bei Erkrankung der Eltern),für Angebote der Eltern- und Familienbildung an Wochenenden: Eltern, Elternteile, Pflegeeltern, alleinerziehende Mütter und Väter, werdende Mütter und Väter.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben.Das Nettoeinkommen Ihrer Familie darf im Kalenderjahr bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.Ihr Aufenthalt müssen in einer anerkannten Familienferienstätte erfolgen.Ihr Familienurlaub muss mindestens 6 Verpflegungstage umfassen.

Sie bekommen die Förderung für höchstens 14 Verpflegungstage.Sie können die Förderung für einen Familienurlaub pro Jahr bekommen.Angebote der Eltern- und Familienbildung am Wochenende müssen Schwierigkeiten in den verschiedenen Phasen der Partnerschaft, Ehe und Familie vorbeugenzur Verbesserung der Beziehungen und der Kommunikation zwischen Paaren sowie Eltern und ihren Kindern beitragen sowieals Wochenendseminar von Freitag bis Sonntag mit wenigstens 13 Unterrichtseinheiten (jeweils 45 Minuten) durchgeführt werden.

Sie bekommen die Förderung für Ihren Familienurlaub nur dann, wenn Ihr Antrag vor Ihrer Buchung der Familienferienstätte beim ZBFS eingeht und der Antragseingang vom ZBFS bestätigt wird.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung der Familienerholung in Familienferienstätten und von Angeboten der Eltern- und Familienbildung an Wochenenden zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Förderung der Familienerholung in Familienferienstätten und von Angeboten der Eltern- und Familienbildung an Wochenenden

Wer kann Förderung der Familienerholung in Familienferienstätten und von Angeboten der Eltern- und Familienbildung an Wochenenden beantragen?

Familien mit geringem Einkommen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Familienerholung in Familienferienstätten und von Angeboten der Eltern- und Familienbildung an Wochenenden?

Förderbetrag: 20 € – 31 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Förderung der Familienerholung in Familienferienstätten und von Angeboten der Eltern- und Familienbildung an Wochenenden beantragen?

Anträge müssen mindestens 3 Wochen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Familienerholung in Familienferienstätten und von Angeboten der Eltern- und Familienbildung an Wochenenden?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Bayern
  • → Alle Fördermittel im Überblick
  • → Gründungskredit Smart
  • → Wachstumsfonds Bayern 2
  • → Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Regenerativ

Auf einen Blick

Förderbetrag
20 € – 31 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern

Programm im Blick behalten

Merken & passende Alternativen finden

Kostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.

Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →
Zur Quelle