Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als Familie mit geringem Einkommen einmal im Jahr einen gemeinsamen Urlaub verbringen oder Angebote der Eltern- und Familienbildung an Wochenenden wahrnehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Familien mit geringem Einkommen.
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 20 € – 31 €.
Anträge müssen mindestens 3 Wochen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind für Familienurlaube: Eltern, Elternteile, Pflegeeltern, alleinerziehende Mütter und Väter, in begründeten Ausnahmefällen auch Großeltern (zum Beispiel bei Erkrankung der Eltern),für Angebote der Eltern- und Familienbildung an Wochenenden: Eltern, Elternteile, Pflegeeltern, alleinerziehende Mütter und Väter, werdende Mütter und Väter.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben.Das Nettoeinkommen Ihrer Familie darf im Kalenderjahr bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.Ihr Aufenthalt müssen in einer anerkannten Familienferienstätte erfolgen.Ihr Familienurlaub muss mindestens 6 Verpflegungstage umfassen.
Sie bekommen die Förderung für höchstens 14 Verpflegungstage.Sie können die Förderung für einen Familienurlaub pro Jahr bekommen.Angebote der Eltern- und Familienbildung am Wochenende müssen Schwierigkeiten in den verschiedenen Phasen der Partnerschaft, Ehe und Familie vorbeugenzur Verbesserung der Beziehungen und der Kommunikation zwischen Paaren sowie Eltern und ihren Kindern beitragen sowieals Wochenendseminar von Freitag bis Sonntag mit wenigstens 13 Unterrichtseinheiten (jeweils 45 Minuten) durchgeführt werden.
Sie bekommen die Förderung für Ihren Familienurlaub nur dann, wenn Ihr Antrag vor Ihrer Buchung der Familienferienstätte beim ZBFS eingeht und der Antragseingang vom ZBFS bestätigt wird.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung der Familienerholung in Familienferienstätten und von Angeboten der Eltern- und Familienbildung an Wochenenden zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenFamilien mit geringem Einkommen
Förderbetrag: 20 € – 31 €. Förderquote: 90 %.
Anträge müssen mindestens 3 Wochen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →