Fördergeber: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 31 Tagen
Zuschüsse zur Finanzierung von Vorhaben zur Erschließung neuer Absatzmärkte der Agrar- und Ernährungswirtschaft im Ausland.
Antragsberechtigt sind: Überregionale nichtstaatliche Organisationen, insbesondere Dach- und Fachverbände der Agrar- und Ernährungswirtschaft..
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 150.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
An dem Vorhaben besteht ein erhebliches Bundesinteresse.
Notwendige Qualifikation und ausreichende personelle und materielle Kapazität zur Durchführung des Vorhabens sind erforderlich.
Das Vorhaben muss eine begründete Aussicht auf Verwertung haben und Arbeitsplätze sichern oder schaffen.
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Jetzt Projekt prüfenÜberregionale nichtstaatliche Organisationen, insbesondere Dach- und Fachverbände der Agrar- und Ernährungswirtschaft.
Förderbetrag: 10.000 € – 150.000 €. Förderquote: 50 %.
Fördergeber ist Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Quelle: nrwbank.
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