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Förderung der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP AGRI-Richtlinie) – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt operationelle Gruppen bei innovativen Vorhaben in der Landwirtschaft.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als operationelle Gruppe bei innovativen Vorhaben in der Landwirtschaft, die zur Erreichung der Ziele der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ beitragen. Die Mittel der Förderung stellt Sachsen-Anhalt gemeinsam mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bereit. Sie erhalten die Förderung für die Tätigkeit Ihrer operationellen Gruppe (OG) und Innovationsprojekte. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt abhängig von der Art Ihres Vorhabens zwischen 25 und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ihren Antrag richten Sie vor bitte Beginn der Maßnahme an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Für die Antragsrunden gelten eigene Fristen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 25 %.

Frist und Status

Für die Antragsrunden gelten eigene Fristen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „landesverwaltungsamt_eip_agri“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind operationelle Gruppen in Form einer juristischen Person oder Personengesellschaft mit Sitz in Sachsen-Anhalt.

Mindestens 50 Prozent der Mitglieder müssen ihren Betriebs- oder Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben.

Nicht förderfähig

  • Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Förderung der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP AGRI-Richtlinie)

Wer kann Förderung der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP AGRI-Richtlinie) beantragen?

Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP AGRI-Richtlinie)?

Förderquote: 25 %.

Bis wann kann man Förderung der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP AGRI-Richtlinie) beantragen?

Für die Antragsrunden gelten eigene Fristen.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP AGRI-Richtlinie)?

Fördergeber ist Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP AGRI-Richtlinie) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP AGRI-Richtlinie) zur Gruppe „landesverwaltungsamt_eip_agri". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Auf einen Blick

Förderquote
25 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt