Förderung der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP AGRI-Richtlinie) – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 53 Tagen
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt operationelle Gruppen bei innovativen Vorhaben in der Landwirtschaft.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als operationelle Gruppe bei innovativen Vorhaben in der Landwirtschaft, die zur Erreichung der Ziele der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ beitragen. Die Mittel der Förderung stellt Sachsen-Anhalt gemeinsam mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bereit. Sie erhalten die Förderung für die Tätigkeit Ihrer operationellen Gruppe (OG) und Innovationsprojekte. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt abhängig von der Art Ihres Vorhabens zwischen 25 und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ihren Antrag richten Sie vor bitte Beginn der Maßnahme an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Für die Antragsrunden gelten eigene Fristen.
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 25 %.
Frist und Status
Für die Antragsrunden gelten eigene Fristen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „landesverwaltungsamt_eip_agri“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind operationelle Gruppen in Form einer juristischen Person oder Personengesellschaft mit Sitz in Sachsen-Anhalt.
Mindestens 50 Prozent der Mitglieder müssen ihren Betriebs- oder Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben.
Nicht förderfähig
•Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP AGRI-Richtlinie)"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP AGRI-Richtlinie)?
Förderquote: 25 %.
Bis wann kann man Förderung der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP AGRI-Richtlinie) beantragen?
Für die Antragsrunden gelten eigene Fristen.
Wer ist Fördergeber von Förderung der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP AGRI-Richtlinie)?
Fördergeber ist Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP AGRI-Richtlinie) mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP AGRI-Richtlinie) zur Gruppe „landesverwaltungsamt_eip_agri". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.