Förderung der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP AGRI-Richtlinie) – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt operationelle Gruppen bei innovativen Vorhaben in der Landwirtschaft.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 25 %.
Frist und Status
Für die Antragsrunden gelten eigene Fristen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „landesverwaltungsamt_eip_agri“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind operationelle Gruppen in Form einer juristischen Person oder Personengesellschaft mit Sitz in Sachsen-Anhalt.
Mindestens 50 Prozent der Mitglieder müssen ihren Betriebs- oder Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben.
Nicht förderfähig
- •Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP AGRI-Richtlinie)
Wer kann Förderung der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP AGRI-Richtlinie) beantragen?
Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP AGRI-Richtlinie)?
Förderquote: 25 %.
Bis wann kann man Förderung der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP AGRI-Richtlinie) beantragen?
Für die Antragsrunden gelten eigene Fristen.
Wer ist Fördergeber von Förderung der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP AGRI-Richtlinie)?
Fördergeber ist Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP AGRI-Richtlinie) mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP AGRI-Richtlinie) zur Gruppe „landesverwaltungsamt_eip_agri". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 25 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt