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Förderung der Erwachsenenbildung – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Sachsen-Anhalt gewährt anerkannten Erwachsenenbildungseinrichtungen Zuschüsse für Bildungsmaßnahmen von besonderem Landesinteresse, einschließlich Kurse, Personalfortbildung und Infrastrukturprojekte.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Anerkannte Erwachsenenbildungseinrichtungen oder deren Träger, Verbände von Einrichtungen nach § 2 des Erwachsenenbildungsgesetzes Sachsen-Anhalt.

Was wird gefördert?

Sachsen-Anhalt stellt anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung Zuschüsse für Maßnahmen von besonderem Landesinteresse bereit. Förderfähige Tätigkeiten umfassen allgemeine Erwachsenenbildungskurse, Personalfortbildung, Bau- und Einrichtungsverbesserungen, Bildungsausrüstung und Pilotprojekte. Das Programm richtet sich an Organisationen, die die Kriterien nach § 3 des Erwachsenenbildungsgesetzes erfüllen. Fördersätze: 100 % für Honorare (35 Euro/Unterrichtsstunde), 70 % Raummiete (350 Euro), 50 % Materialien; Investitionen bis 250.000 Euro, Pilotprojekte bis 150.000 Euro jährlich.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 250.000 €.

Frist und Status

Bis zum 15. Dezember des Vorjahres für das folgende Kalenderjahr

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind anerkannte Erwachsenenbildungseinrichtungen oder deren Träger sowie Verbände von Einrichtungen nach § 2 des Erwachsenenbildungsgesetzes Sachsen-Anhalt.

Die Einrichtungen müssen die Kriterien nach § 3 des Erwachsenenbildungsgesetzes erfüllen.

Erforderliche Unterlagen

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Häufige Fragen zu Förderung der Erwachsenenbildung

Wer kann Förderung der Erwachsenenbildung beantragen?

Anerkannte Erwachsenenbildungseinrichtungen oder deren Träger, Verbände von Einrichtungen nach § 2 des Erwachsenenbildungsgesetzes Sachsen-Anhalt

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Erwachsenenbildung?

Förderbetrag: bis 250.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Förderung der Erwachsenenbildung beantragen?

Bis zum 15. Dezember des Vorjahres für das folgende Kalenderjahr

Wer ist Fördergeber von Förderung der Erwachsenenbildung?

Fördergeber ist Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 250.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt