Förderung der Erwachsenenbildung – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Sachsen-Anhalt gewährt anerkannten Erwachsenenbildungseinrichtungen Zuschüsse für Bildungsmaßnahmen von besonderem Landesinteresse, einschließlich Kurse, Personalfortbildung und Infrastrukturprojekte.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Anerkannte Erwachsenenbildungseinrichtungen oder deren Träger, Verbände von Einrichtungen nach § 2 des Erwachsenenbildungsgesetzes Sachsen-Anhalt.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 250.000 €.
Frist und Status
Bis zum 15. Dezember des Vorjahres für das folgende Kalenderjahr
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind anerkannte Erwachsenenbildungseinrichtungen oder deren Träger sowie Verbände von Einrichtungen nach § 2 des Erwachsenenbildungsgesetzes Sachsen-Anhalt.
Die Einrichtungen müssen die Kriterien nach § 3 des Erwachsenenbildungsgesetzes erfüllen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Erwachsenenbildung
Wer kann Förderung der Erwachsenenbildung beantragen?
Anerkannte Erwachsenenbildungseinrichtungen oder deren Träger, Verbände von Einrichtungen nach § 2 des Erwachsenenbildungsgesetzes Sachsen-Anhalt
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Erwachsenenbildung?
Förderbetrag: bis 250.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Förderung der Erwachsenenbildung beantragen?
Bis zum 15. Dezember des Vorjahres für das folgende Kalenderjahr
Wer ist Fördergeber von Förderung der Erwachsenenbildung?
Fördergeber ist Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 250.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt