Fördergeber: Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Frauenschutzhäuser oder Beratungsstellen für Menschen, die Gewalt ausgesetzt sind, betreiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Frauenschutzhäuser, Beratungsstellen für Betroffene häuslicher Gewalt, Beratungsstellen für Betroffene sexualisierter Gewalt, Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Zwangsverheiratung, Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und Stalking, Männer- und Gewaltberatungsstellen.
Der Förderbetrag liegt bei ab 28.386 €.
Anträge müssen bis spätestens zum 30.9. eines Jahres für das folgende Kalenderjahr eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
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Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Sitz und einer Einrichtung in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen über ein vom für Gleichstellung zuständigen Ministerium gebilligtes Konzept verfügen und sich dazu verpflichtet haben, nach diesem Konzept zu arbeiten.Die von Ihnen in Einrichtungen des Beratungs- und Hilfenetzes eingesetzten Beschäftigten sollen staatlich anerkannte Sozialpädagoginnen oder Sozialpädagogen oder Sozialarbeiterinnen oder Sozialarbeiter sowie Fachkräfte mit Ausbildung in der Fachrichtung Soziales mit mehrjähriger Berufserfahrung sein, in den Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und Stalking können Sie auch Juristinnen und Juristen beschäftigen.Sie müssen für die in Männer- und Gewaltberatungsstellen eingesetzten Fachkräfte jeweils eine Zusatzqualifikation zum Gewaltberater oder zur Gewaltberaterin nachweisen.Zu fördernde Frauenschutzhäuser müssen mindestens 12 Plätze haben.Die Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Zwangsverheiratung muss mindestens eine Schutzwohnung für die Betroffenen vorhalten.Wenn Sie Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und Stalking betreiben, müssen diese von dem für Gleichstellung zuständigen Ministerium anerkannt worden sein.Beachten Sie bitte, dass bei Förderung von Frauenschutzhäusern, Beratungsstellen für Betroffene von häuslicher Gewalt, Beratungsstellen für Betroffene von sexualisierter Gewalt und Männer- und Gewaltberatungsstellen eine kommunale Kofinanzierung gegeben sein muss.
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Jetzt Projekt prüfenFrauenschutzhäuser, Beratungsstellen für Betroffene häuslicher Gewalt, Beratungsstellen für Betroffene sexualisierter Gewalt, Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Zwangsverheiratung, Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und Stalking, Männer- und Gewaltberatungsstellen
Förderbetrag: ab 28.386 €.
Anträge müssen bis spätestens zum 30.9. eines Jahres für das folgende Kalenderjahr eingereicht werden.
Fördergeber ist Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.
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