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Förderung der Einrichtung und des Ausbaus von Tierheimen – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Die Förderung zielt darauf ab, die Tierschutzsituation in Tierheimen in Mecklenburg-Vorpommern zu verbessern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Einrichtungen, die der Unterbringung von Fundtieren und hilflosen Wildtieren dienen..

Was wird gefördert?

Die Förderung verfolgt das Ziel, die Tierschutzsituation in Tierheimen in Mecklenburg-Vorpommern zu verbessern. Tierheime im Sinne der Richtlinie sind alle Einrichtungen, die der Unterbringung von Fundtieren, fortgenommenen, eingezogenen oder sichergestellten Tieren oder kranken, verletzt aufgefundenen oder aus einem anderen Grund hilflosen Wildtieren dienen. Gefördert werden Neu-, Erweiterungs-, Aus- und Umbauten sowie Modernisierungen zur Verbesserung hygienischer und energetischer Funktionalität und der Ausgestaltung von Tierunterbringungsplätzen. Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Fördervoraussetzungen sind die Einhaltung aller Vorschriften des Tierschutzgesetzes und der Nachweis notwendiger behördlicher Genehmigungen.

Frist und Status

Anträge sind vor Vorhabenbeginn einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt.

Voraussetzungen

Einhaltung aller Vorschriften des Tierschutzgesetzes und Nachweis notwendiger behördlicher Genehmigungen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Ausgaben- und Finanzierungsplan,Bestätigung Veterinäramt,Mittelanforderung,Verwendungsnachweis

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Häufige Fragen zu Förderung der Einrichtung und des Ausbaus von Tierheimen

Wer kann Förderung der Einrichtung und des Ausbaus von Tierheimen beantragen?

Einrichtungen, die der Unterbringung von Fundtieren und hilflosen Wildtieren dienen.

Bis wann kann man Förderung der Einrichtung und des Ausbaus von Tierheimen beantragen?

Anträge sind vor Vorhabenbeginn einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Einrichtung und des Ausbaus von Tierheimen?

Fördergeber ist Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt. Quelle: lfi_mv.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern