Förderung der Einrichtung und des Ausbaus von Tierheimen – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Fördergeber: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Die Förderung zielt darauf ab, die Tierschutzsituation in Tierheimen in Mecklenburg-Vorpommern zu verbessern.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Einrichtungen, die der Unterbringung von Fundtieren und hilflosen Wildtieren dienen..
Was wird gefördert?
Frist und Status
Anträge sind vor Vorhabenbeginn einzureichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt.
Voraussetzungen
Einhaltung aller Vorschriften des Tierschutzgesetzes und Nachweis notwendiger behördlicher Genehmigungen.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Ausgaben- und Finanzierungsplan,Bestätigung Veterinäramt,Mittelanforderung,Verwendungsnachweis
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Einrichtung und des Ausbaus von Tierheimen
Wer kann Förderung der Einrichtung und des Ausbaus von Tierheimen beantragen?
Einrichtungen, die der Unterbringung von Fundtieren und hilflosen Wildtieren dienen.
Bis wann kann man Förderung der Einrichtung und des Ausbaus von Tierheimen beantragen?
Anträge sind vor Vorhabenbeginn einzureichen.
Wer ist Fördergeber von Förderung der Einrichtung und des Ausbaus von Tierheimen?
Fördergeber ist Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt. Quelle: lfi_mv.
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- Mecklenburg-Vorpommern