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Antrag möglichZuschuss

Förderung der Einheiten des Katastrophenschutzes – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 54 Tagen

Das Land Sachsen-Anhalt fördert die Beschaffung von Fahrzeugen, Booten und Ausrüstungen für den flächendeckenden Aufbau von Katastrophenschutzeinheiten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Im Katastrophenschutz mitwirkende private Organisationen, Landkreise und kreisfreie Städte als Träger von Katastrophenschutzeinheiten.

Was wird gefördert?

Das Programm unterstützt die Beschaffung spezifischer Gegenstände zum Aufbau von Katastrophenschutzeinheiten, darunter Arzttruppkraftwagen, Boote mit Motor und Trailer, Einsatzleitwagen, Feldkochherde, Gerätewagen für verschiedene Fachdienste, Kräder und Mannschaftstransportfahrzeuge. Gefördert wird auch die erforderliche Erstausrüstung und Beladung. Gebrauchte Fahrzeuge und Boote können gefördert werden, wenn sie technisch einwandfrei und nicht älter als fünf Jahre sind. Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens beim Landesverwaltungsamt eingereicht werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 5.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn des Vorhabens beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt.

Zum Antrag beim Fördergeber →Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind private Organisationen, Landkreise und kreisfreie Städte, die im Katastrophenschutz mitwirken.

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.

Erforderliche Unterlagen

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung der Einheiten des Katastrophenschutzes"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Häufige Fragen zu Förderung der Einheiten des Katastrophenschutzes

Wer kann Förderung der Einheiten des Katastrophenschutzes beantragen?

Im Katastrophenschutz mitwirkende private Organisationen, Landkreise und kreisfreie Städte als Träger von Katastrophenschutzeinheiten

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Einheiten des Katastrophenschutzes?

Förderbetrag: ab 5.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Förderung der Einheiten des Katastrophenschutzes beantragen?

Antrag vor Beginn des Vorhabens beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Wer ist Fördergeber von Förderung der Einheiten des Katastrophenschutzes?

Fördergeber ist Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Sachsen-Anhalt
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Landesprogramm für jüdisches Leben in Sachsen-Anhalt und gegen Antisemitismus
  • → Förderung von Investitionen in die öffentliche Eisenbahninfrastruktur (NE-Infrastrukturrichtlinien – InfraRiLi)
  • → Beteiligungen der IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 5.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt

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