Förderung der Einheiten des Katastrophenschutzes – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Das Land Sachsen-Anhalt fördert die Beschaffung von Fahrzeugen, Booten und Ausrüstungen für den flächendeckenden Aufbau von Katastrophenschutzeinheiten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Im Katastrophenschutz mitwirkende private Organisationen, Landkreise und kreisfreie Städte als Träger von Katastrophenschutzeinheiten.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 5.000 €.
Frist und Status
Antrag vor Beginn des Vorhabens beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind private Organisationen, Landkreise und kreisfreie Städte, die im Katastrophenschutz mitwirken.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.
Erforderliche Unterlagen
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Einheiten des Katastrophenschutzes
Wer kann Förderung der Einheiten des Katastrophenschutzes beantragen?
Im Katastrophenschutz mitwirkende private Organisationen, Landkreise und kreisfreie Städte als Träger von Katastrophenschutzeinheiten
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Einheiten des Katastrophenschutzes?
Förderbetrag: ab 5.000 €. Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Förderung der Einheiten des Katastrophenschutzes beantragen?
Antrag vor Beginn des Vorhabens beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Wer ist Fördergeber von Förderung der Einheiten des Katastrophenschutzes?
Fördergeber ist Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 5.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt