Fördergeber: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen
Zuschüsse für Fischereiunternehmen, Aquakulturunternehmen und deren Zusammenschlüsse zur Förderung nachhaltiger Fischerei und Aquakultur.
Antragsberechtigt sind: Fischereiunternehmen, Aquakulturunternehmen, Hochschulen, gemeinnützige wissenschaftliche oder technische Einrichtungen.
Die Förderquote beträgt 25 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 2.000 €.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.
Sitz in Nordrhein-Westfalen, Abschluss zum Fischwirt oder vergleichbare Qualifikation für Aquakulturmaßnahmen, Nachweis der Machbarkeit und Marktchancen, Zusammenarbeit mit anerkannten wissenschaftlichen Einrichtungen.
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Jetzt Projekt prüfenFischereiunternehmen, Aquakulturunternehmen, Hochschulen, gemeinnützige wissenschaftliche oder technische Einrichtungen
Förderbetrag: ab 2.000 €. Förderquote: 25 %.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber ist Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.
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