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Antrag möglichZuschuss

Förderung der bezirklichen Offenen Seniorinnen- und Seniorenarbeit in Hamburg – Förderung in Hamburg

Fördergeber: Freie und Hansestadt Hamburg

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 68 Tagen

Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt bezirkliche Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe älterer Menschen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen, öffentliche Einrichtungen.

Was wird gefördert?

Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie bei bezirklichen Maßnahmen der Begegnung, Partizipation, Mitwirkung, Teilhabe und Teilgabe älterer Menschen. Sie erhalten die Förderung für Treffpunkte, Gruppen, Projekte und Maßnahmen, die einen Handlungsbedarf im Bezirk aufgreifen oder einen möglichst modellhaften Beitrag leisten, und einmalige Gemeinschaftsangebote für Seniorinnen und Senioren wie beispielsweise Feste, Veranstaltungen und Ausfahrten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Ihrer jeweiligen Maßnahme. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens zum 30.6. für das folgende Jahr unter Verwendung der vorgesehenen Formulare an das zuständige Fachamt des für Sie zuständigen Bezirksamtes.

Frist und Status

Anträge müssen bis spätestens zum 30.6. für das folgende Jahr eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Freie und Hansestadt Hamburg.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie gemeinnützige Träger in Form einer privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen juristischen Person oder deren Zusammenschlüsse.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen ein Konzept und ein Programm für die geplante Maßnahme vorlegen, eine bestimmungsgemäße und wirtschaftliche Verwendung der Mittel sowie eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleisten, eine angemessene Eigenleistung erbringen.

Als antragstellende juristische Person müssen Sie eine verantwortliche Ansprechperson benennen und gemeinnützig tätig sein und dies gegebenenfalls durch eine Bescheinigung der Finanzverwaltung nachweisen.

Für Treffpunkte müssen Sie weitere Fördervoraussetzungen beachten.

Erforderliche Unterlagen

  • Konzept für die Maßnahme,Programm für die Maßnahme,Nachweis der Gemeinnützigkeit

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung der bezirklichen Offenen Seniorinnen- und Seniorenarbeit in Hamburg"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung der bezirklichen Offenen Seniorinnen- und Seniorenarbeit in Hamburg zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Förderung der bezirklichen Offenen Seniorinnen- und Seniorenarbeit in Hamburg

Wer kann Förderung der bezirklichen Offenen Seniorinnen- und Seniorenarbeit in Hamburg beantragen?

Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen, öffentliche Einrichtungen

Bis wann kann man Förderung der bezirklichen Offenen Seniorinnen- und Seniorenarbeit in Hamburg beantragen?

Anträge müssen bis spätestens zum 30.6. für das folgende Jahr eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung der bezirklichen Offenen Seniorinnen- und Seniorenarbeit in Hamburg?

Fördergeber ist Freie und Hansestadt Hamburg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Hamburg
  • → Fördermittel für Vereine
  • → IFB -Förderkredit Sport
  • → Nachhaltige Energien nutzen
  • → Förderung der Umstellungsbereitschaft auf den ökologischen Landbau

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Förderart
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