Fördergeber: Freie und Hansestadt Hamburg
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 68 Tagen
Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt bezirkliche Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe älterer Menschen.
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen, öffentliche Einrichtungen.
Anträge müssen bis spätestens zum 30.6. für das folgende Jahr eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Freie und Hansestadt Hamburg.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie gemeinnützige Träger in Form einer privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen juristischen Person oder deren Zusammenschlüsse.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen ein Konzept und ein Programm für die geplante Maßnahme vorlegen, eine bestimmungsgemäße und wirtschaftliche Verwendung der Mittel sowie eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleisten, eine angemessene Eigenleistung erbringen.
Als antragstellende juristische Person müssen Sie eine verantwortliche Ansprechperson benennen und gemeinnützig tätig sein und dies gegebenenfalls durch eine Bescheinigung der Finanzverwaltung nachweisen.
Für Treffpunkte müssen Sie weitere Fördervoraussetzungen beachten.
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Jetzt Projekt prüfenPrivatpersonen, Verbände/Vereinigungen, öffentliche Einrichtungen
Anträge müssen bis spätestens zum 30.6. für das folgende Jahr eingereicht werden.
Fördergeber ist Freie und Hansestadt Hamburg. Quelle: foerderdatenbank.de.
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