Förderung der Betriebskosten von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Stand: September 2026 · Geprüft vor 42 Tagen
Wenn Sie das Betreuungsangebot für Kinder unter 3 Jahren in bayerischen Kitas und in der Tagespflege qualitativ und quantitativ ausbauen und so einen Beitrag zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie leisten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gemeinden und örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Anträge müssen bis zum 30. Juni nach Ablauf des Bewilligungszeitraums gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Gemeinden und die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die für die Bereitstellung von Betreuungsplätzen für Kinder nach Artikel 5 des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) zuständig sind.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Betriebskosten von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege
Wer kann Förderung der Betriebskosten von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege beantragen?
Gemeinden und örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe
Bis wann kann man Förderung der Betriebskosten von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege beantragen?
Anträge müssen bis zum 30. Juni nach Ablauf des Bewilligungszeitraums gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung der Betriebskosten von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.
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