Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten in Unternehmen – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Unternehmen bei Maßnahmen der betrieblichen Weiterbildung mit Zuschüssen aus dem Europäischen Sozialfonds Plus.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Selbstständige, freiberuflich Tätige.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 100.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „esf_sachsen_anhalt“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten, Selbstständige und freiberuflich Tätige sowie Einrichtungen, juristische Personen oder Personenvereinigungen des privaten Rechts mit Sitz oder Niederlassung in Sachsen-Anhalt.
Nicht förderfähig
- •Unternehmen mit 250 und mehr Beschäftigten werden nur bei der Weiterbildung von Arbeitslosen und Beschäftigten im Rahmen von Ansiedlungs-
- •Umstrukturierungs- oder Erweiterungsinvestitionen gefördert.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten in Unternehmen
Wer kann Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten in Unternehmen beantragen?
Unternehmen, Selbstständige, freiberuflich Tätige
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten in Unternehmen?
Förderbetrag: 1.000 € – 100.000 €. Förderquote: 60 %.
Bis wann kann man Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten in Unternehmen beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten in Unternehmen?
Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten in Unternehmen mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten in Unternehmen zur Gruppe „esf_sachsen_anhalt". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 1.000 € – 100.000 €
- Förderquote
- 60 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt