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Antrag möglichZuschuss

Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten in Unternehmen – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 54 Tagen

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Unternehmen bei Maßnahmen der betrieblichen Weiterbildung mit Zuschüssen aus dem Europäischen Sozialfonds Plus.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Selbstständige, freiberuflich Tätige.

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei Maßnahmen der betrieblichen Weiterbildung einschließlich ausbildungsbegleitender Zusatzqualifikationen für Auszubildende in betrieblichen Ausbildungsverhältnissen. Gefördert werden die Teilnahme an externen Weiterbildungsmaßnahmen, vor allem in Form von Seminaren, Lehrgängen, berufsbegleitenden Studienangeboten und wissenschaftlichen Weiterbildungen, die Durchführung betrieblicher Weiterbildungsmaßnahmen durch unternehmensexterne Dozentinnen und Dozenten, insbesondere die Durchführung von Inhouse-Seminaren und -Lehrgängen (Honorarausgaben), unabhängig von Weiterbildungsinhalten eigenständig angebotene Einzel- und Gruppencoachings und Supervisionen in einem Umfang von insgesamt höchstens 15 Zeitstunden je Beschäftigte und Beschäftigten oder Betriebsinhaberin und Betriebsinhaber innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr, Fernlehrgänge, die auf der Grundlage des Fernunterrichtsschutzgesetzes von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht zugelassen sind, sowie unter bestimmten Voraussetzungen Weiterbildungsmaßnahmen, die auf Formen und Methoden des selbstgesteuerten Lernens zurückgreifen oder Weiterbildungsmaßnahmen in Form von E-Learning, Blended Learning, Online-Formaten oder sonstigen Webinar ähnlichen Formaten. Die Weiterbildungen können als berufsbegleitende Weiterbildungen sowohl in Teilzeit als auch als Vollzeitmaßnahmen durchgeführt werden. Sie erhalten die Förderung besonders für Weiterbildungsmaßnahmen mit Bezug zur Sicherung und Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit sowie zur Gestaltung ökologischer und digitaler Transformationsprozesse im Unternehmen, zu Themen der Personal- und Organisationsentwicklung, der Gestaltung digitaler Transformationsprozesse, zur Gestaltung fairer und nachhaltiger Arbeitsbedingungen in den Unternehmen sowie zur Entwicklung und Umsetzung einer zukunftsgerechten und mitarbeiterorientierten Personalpolitik, zur Erhöhung der Qualifikation und Beschäftigungsfähigkeit von geringqualifizierten, älteren oder atypisch Beschäftigten, von Menschen mit Behinderungen sowie von Beschäftigten mit Migrationshintergrund.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 100.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt.

Zum Antrag beim Fördergeber →Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „esf_sachsen_anhalt“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten, Selbstständige und freiberuflich Tätige sowie Einrichtungen, juristische Personen oder Personenvereinigungen des privaten Rechts mit Sitz oder Niederlassung in Sachsen-Anhalt.

Nicht förderfähig

  • •Unternehmen mit 250 und mehr Beschäftigten werden nur bei der Weiterbildung von Arbeitslosen und Beschäftigten im Rahmen von Ansiedlungs-
  • •Umstrukturierungs- oder Erweiterungsinvestitionen gefördert.

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Häufige Fragen zu Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten in Unternehmen

Wer kann Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten in Unternehmen beantragen?

Unternehmen, Selbstständige, freiberuflich Tätige

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten in Unternehmen?

Förderbetrag: 1.000 € – 100.000 €. Förderquote: 60 %.

Bis wann kann man Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten in Unternehmen beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten in Unternehmen?

Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten in Unternehmen mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten in Unternehmen zur Gruppe „esf_sachsen_anhalt". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Sachsen-Anhalt
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Landesprogramm für jüdisches Leben in Sachsen-Anhalt und gegen Antisemitismus
  • → Förderung von Investitionen in die öffentliche Eisenbahninfrastruktur (NE-Infrastrukturrichtlinien – InfraRiLi)
  • → Beteiligungen der IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.000 € – 100.000 €
Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt

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