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Antrag möglichZuschuss

Förderung der Aquakultur – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie mit Ihrem Vorhaben zur Entwicklung einer innovativen, wissensbasierten sowie sozial, ökonomisch und ökologisch nachhaltigen Aquakultur beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) (2021–2027) die Erhaltung, Entwicklung und Stabilisierung existierender Unternehmen und die Neuansiedlung von Unternehmen im Aquakultursektor. Sie erhalten die Förderung für produktive Investitionen in bestehende oder neue Aquakulturunternehmen, vor allem für Investitionen zur Erhöhung der Produktionskapazität, zur Steigerung der Produktqualität und/oder des Mehrwerts der Erzeugnisse, zur Diversifizierung der produzierten Arten und/oder Erzeugnisse,Wissensdienstleistungen und fachliche Beratungsleistungen von Aquakulturunternehmen,Investitionen in Aquakulturanlagen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Sicherheit,Investitionen in Aquakulturanlagen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz, insbesondere zur Verringerung des Wasserverbrauchs oder zur Vermeidung/Reduzierung von Emissionen,Investitionen in Aquakulturanlagen, die der Anpassung an den Klimawandel und der Erhöhung der Resilienz gegenüber den Folgen der Klimaveränderung dienen,Investitionen in Aquakulturanlagen zur Verbesserung der Tiergesundheit und des Tierschutzes,Umstellung einer konventionellen Aquakulturproduktion auf ökologische/biologische Aquakultur in extensiven Karpfenteichwirtschaften,Vorhaben der Forschung und Entwicklung zur Lösung wissenschaftlicher, technischer und organisatorischer Probleme der Aquakultur sowie Vorhaben zur Beförderung des Wissenstransfers zwischen Forschungseinrichtungen und Aquakulturbetrieben,Vorhaben zur Untersuchung und Entwicklung der Infrastruktur für Aquakulturvorhaben sowieDirektvermarktung eigener Aquakulturerzeugnissen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab. Die förderfähigen Ausgaben müssen für jede Einzelmaßnahme mindestens EUR 10.000 beziehungsweise für kleine Unternehmen EUR 5.000 betragen, dürfen jedoch EUR 6 Millionen nicht übersteigen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme an das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 6.000.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Art der Maßnahme Unternehmen der Aquakultur,anerkannte wissenschaftliche oder technische Einrichtungen,Einrichtungen des öffentlichen Rechts,private Einrichtungen, die von staatlicher Seite mit den Vorhaben betraut sind,Forschungseinrichtungen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss vor allem folgenden Zielen dienen: Entwicklung und Stabilisierung bestehender und die Gründung neuer Existenzen sowie die Schaffung und Sicherung von sozialversicherungspflichtigen Dauerarbeitsplätzen,Anpassung der Aquakulturunternehmen an den Klimawandel und die Erhöhung der Resilienz gegenüber den Folgen des Klimawandels,Modernisierung und Rentabilitätssteigerung der Betriebe der Aquakultur, insbesondere durch die Entwicklung und Einführung innovativer Verfahrenstechniken,Verbesserung des Images der Erzeugnisse der heimischen Aquakultur und eine Stärkung der regionalen Vermarktung,Verbesserung der hygienischen, gesundheitlichen und tiergesundheitlichen Bedingungen in Aquakulturunternehmen.

Ihr Vorhaben muss mit dem Deutschen Programm für den EMFAF 2021 bis 2027 im Einklang stehen.Sie müssen die Zweckbindungsfrist von 5 Jahren beziehungsweise von 12 Jahren für Bauten und bauliche Anlagen einhalten.Ihr Vorhaben muss eine hinreichende Wirtschaftlichkeit erwarten lassen.Sie müssen die Gesamtfinanzierung sicherstellen.

Ausgeschlossen von der Förderung sind Vorhaben, die zu überschüssigen Produktionskapazitäten führen, undUnternehmen, deren Vermögen Gegenstand eines Insolvenzverfahrens ist oder gegen die eine ihren Bestand gefährdende Zwangsvollstreckung betrieben wird.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung der Aquakultur"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung der Aquakultur zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Förderung der Aquakultur

Wer kann Förderung der Aquakultur beantragen?

Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Aquakultur?

Förderbetrag: 5.000 € – 6.000.000 €.

Bis wann kann man Förderung der Aquakultur beantragen?

Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Wer ist Fördergeber von Förderung der Aquakultur?

Fördergeber ist Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Schleswig-Holstein
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Stadtentwicklung und nachhaltige städtische Mobilität
  • → IB.SH Kommunaldarlehen zukunftsfähige Infrastruktur
  • → IB.SH Betriebsmitteldarlehen

Auf einen Blick

Förderbetrag
5.000 € – 6.000.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein

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