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Antrag möglichZuschuss

Förderung der allgemeinen und politischen Weiterbildung – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern Projekte der allgemeinen und politischen Weiterbildung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei Maßnahmen der allgemeinen und politischen Weiterbildung. Sie erhalten die Förderung für die Planung, Organisation und Durchführung verschiedener Projekte. Das können im Einzelnen sein: Seminare und Vortragsveranstaltungen,interaktive Onlineangebote,Workshops und Workcamps,Führungen durch Ausstellungen oder Gedenkstätten, politische und historische Stadtrundgänge,Projekte an Schulen gemäß Paragraf 2 Absatz 1 Weiterbildungsförderungsgesetz oderandere geeignete Maßnahmen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind anerkannte Einrichtungen der Weiterbildung in freier Trägerschaft gemäß Paragraf 6 Weiterbildungsförderungsgesetz.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Als geförderte Einrichtung müssen Sie ganzjährig und kontinuierlich Maßnahmen der allgemeinen und politischen Weiterbildung vorhalten und anbieten,mit Ihrer Arbeit den Zielen und Wertvorstellungen des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern entsprechen,die Offenheit des Teilnehmendenkreises gewährleisten (ausgenommen sind Maßnahmen an Ganztagsschulen),die Maßnahmen grundsätzlich selbst in Mecklenburg-Vorpommern durchführen.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Förderung der allgemeinen und politischen Weiterbildung

Wer kann Förderung der allgemeinen und politischen Weiterbildung beantragen?

Bildungseinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der allgemeinen und politischen Weiterbildung?

Förderquote: 90 %.

Wer ist Fördergeber von Förderung der allgemeinen und politischen Weiterbildung?

Fördergeber ist Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Mecklenburg-Vorpommern
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Städtebauförderung Mecklenburg-Vorpommern
  • → Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur
  • → MV innoGROWTH

Auf einen Blick

Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern

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