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KI-gestützte Fördermittelsuche für Vereine, Kommunen und Unternehmen in ganz Deutschland – mit automatischem Matching und Antragsvorbereitung.

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Antrag möglichZuschuss

Förderung als Träger oder Trägerin für Alphabetisierungskurse – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Ihren Sitz oder Ihre Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben und Alphabetisierungskurse anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für Ihre Personal- und Sachkosten erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, Verbände.

Was wird gefördert?

Mit dieser Aktion werden Kurse für deutschsprechende, gering literalisierte Erwachsene gefördert, sowie eine Beratung, Information zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit und Akteuren der Arbeitswelt.

Frist und Status

Eine Antragstellung ist wiederkehrend möglich, die jeweilige Antragsfrist kann den ergänzenden Förderkriterien entnommen werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Projektträger, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben sowie über eine Anerkennung gemäß schleswig-holsteinischem Weiterbildungsgesetz und über die notwendige Infrastruktur und Erfahrung mit der Zielgruppe verfügen.

Erforderliche Unterlagen

  • Hauptantrag,Projektbeschreibung,gegebenenfalls weitere Anlagen gemäß den ergänzenden Förderkriterien

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung als Träger oder Trägerin für Alphabetisierungskurse"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Förderung als Träger oder Trägerin für Alphabetisierungskurse

Wer kann Förderung als Träger oder Trägerin für Alphabetisierungskurse beantragen?

Bildungseinrichtungen, Verbände

Bis wann kann man Förderung als Träger oder Trägerin für Alphabetisierungskurse beantragen?

Eine Antragstellung ist wiederkehrend möglich, die jeweilige Antragsfrist kann den ergänzenden Förderkriterien entnommen werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung als Träger oder Trägerin für Alphabetisierungskurse?

Fördergeber ist Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Schleswig-Holstein
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Stadtentwicklung und nachhaltige städtische Mobilität
  • → IB.SH Kommunaldarlehen zukunftsfähige Infrastruktur
  • → IB.SH Betriebsmitteldarlehen

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