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Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah) – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: NRW.BANK

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Die NRW.BANK unterstützt Projekte zur Nahmobilität in Nordrhein-Westfalen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche Kunden, Kommunen.

Was wird gefördert?

Die Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah) bieten finanzielle Unterstützung für Projekte, die die Nahmobilität in Nordrhein-Westfalen fördern. Ziel ist es, die Infrastruktur für nachhaltige Mobilitätslösungen zu verbessern und innovative Ansätze zur Mobilität zu unterstützen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah)

Wer kann Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah) beantragen?

Öffentliche Kunden, Kommunen

Wer ist Fördergeber von Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah)?

Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen