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Antrag möglichZuschuss

Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra) – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie eine Maßnahme planen, mit der Sie die Verkehrsverhältnisse in Ihrer Kommune verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen Verkehrsverhältnisse. Sie bekommen die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen: verkehrswichtige Straßen,Verkehrsleitsysteme,Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) oder dem Bundeswasserstraßengesetz,Rad- und Gehwege im Zusammenhang mit dem Aus- und Umbau verkehrswichtiger Straßen,Bussonderfahrstreifen,Tunnelsicherheit,Mitfahrerparkplätze an verkehrswichtigen Straßen in kommunaler Baulast. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Fördersätze wird durch das zuständige Ministerium festgelegt und beträgt bei Anteilsfinanzierung höchstens 80 Prozent. Die Bagatellgrenze beträgt normalerweise EUR 200.000,bei Maßnahmen an Straßenkreuzungen mit anderen Baulastträgern und bei den nicht zur Fahrbahn gehörenden Bestandteilen des Straßenkörpers im Zuge von Ortsdurchfahrten mit geteilter Baulast EUR 50.000,bei Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen EUR 20.000. Stellen Sie Ihren Antrag bitte spätestens bis zum 1.5. des dem vorgesehenen Baubeginn vorausgehenden Jahres bei der zuständigen Bezirksregierung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 20.000 € – 200.000 €.

Frist und Status

Anträge sind bis zum 1.5. des dem vorgesehenen Baubeginn vorausgehenden Jahres einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände sowieprivatrechtlich organisierte Unternehmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung, die satzungsgemäß Verkehrsinfrastrukturaufgaben wahrnehmen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen die jeweils erforderlichen Unterlagen vorlegen (Bauentwurf, Gesamtverkehrskonzept, Vermerk über die Anhörung der Behindertenbeauftragten oder Behindertenbeiräte, Angaben über die Vorbereitung des Vorhabens).Ihr Vorhaben muss geeignet sein, einen sicheren und leistungsfähigen Straßenverkehr zu gewährleisten, die Sicherheit an Bahnübergängen zu erhöhen oder den Verkehrsfluss zu verbessern.Mit Ihrem Vorhaben müssen Sie der Vernetzung mit dem öffentlichen Personennahverkehr angemessen Rechnung tragen.Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen und über uneingeschränktes Baurecht verfügen.

Zudem muss der erforderliche Grunderwerb gesichert sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Bauentwurf,Gesamtverkehrskonzept,Vermerk über die Anhörung der Behindertenbeauftragten,Angaben über die Vorbereitung des Vorhabens

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Häufige Fragen zu Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra)

Wer kann Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra) beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra)?

Förderbetrag: 20.000 € – 200.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra) beantragen?

Anträge sind bis zum 1.5. des dem vorgesehenen Baubeginn vorausgehenden Jahres einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra)?

Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Kommunaldarlehen
  • → LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion
  • → Darlehen für mittelständische Unternehmen in Nordrhein-Westfalen

Auf einen Blick

Förderbetrag
20.000 € – 200.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen

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