Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie eine Maßnahme planen, mit der Sie die Verkehrsverhältnisse in Ihrer Kommune verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 20.000 € – 200.000 €.
Anträge sind bis zum 1.5. des dem vorgesehenen Baubeginn vorausgehenden Jahres einzureichen.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände sowieprivatrechtlich organisierte Unternehmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung, die satzungsgemäß Verkehrsinfrastrukturaufgaben wahrnehmen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen die jeweils erforderlichen Unterlagen vorlegen (Bauentwurf, Gesamtverkehrskonzept, Vermerk über die Anhörung der Behindertenbeauftragten oder Behindertenbeiräte, Angaben über die Vorbereitung des Vorhabens).Ihr Vorhaben muss geeignet sein, einen sicheren und leistungsfähigen Straßenverkehr zu gewährleisten, die Sicherheit an Bahnübergängen zu erhöhen oder den Verkehrsfluss zu verbessern.Mit Ihrem Vorhaben müssen Sie der Vernetzung mit dem öffentlichen Personennahverkehr angemessen Rechnung tragen.Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen und über uneingeschränktes Baurecht verfügen.
Zudem muss der erforderliche Grunderwerb gesichert sein.
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Jetzt Projekt prüfenKommune, Öffentliche Einrichtung
Förderbetrag: 20.000 € – 200.000 €. Förderquote: 80 %.
Anträge sind bis zum 1.5. des dem vorgesehenen Baubeginn vorausgehenden Jahres einzureichen.
Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
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