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Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra) – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: NRW.BANK

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Die NRW.BANK unterstützt Kommunen beim Straßenbau durch spezifische Fördermittel.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen.

Was wird gefördert?

Die Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra) bieten finanzielle Unterstützung für Kommunen in Nordrhein-Westfalen, um die Infrastruktur zu verbessern und den Straßenbau zu fördern. Die NRW.BANK stellt hierfür verschiedene Fördermöglichkeiten bereit, die auf die Bedürfnisse der Kommunen zugeschnitten sind.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra)

Wer kann Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra) beantragen?

Kommunen

Wer ist Fördergeber von Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra)?

Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen