FÖRDERBASE
FörderprogrammeFunktionen & PreiseSchnellcheckÜber das ProjektBlog
AnmeldenKostenlos starten →
FÖRDERBASE

KI-gestützte Fördermittelsuche für Vereine, Kommunen und Unternehmen in ganz Deutschland – mit automatischem Matching und Antragsvorbereitung.

info@foerderbase.de

Plattform

  • Startseite
  • Funktionen & Preise
  • Über das Projekt
  • Förderprogramme
  • KI-Matching
  • Blog & Ratgeber
  • FAQ
  • Kontakt
  • Partner
  • Kooperation Vereinsplaner
  • Fördermittel Vereine
  • Fördermittel Unternehmen
  • Fördermittel Kommunen

Regionen

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
  • Alle Programme →
  • Bestand & Zahlen

© 2026 FörderBase – KI-gestützte Fördermittelsuche für Deutschland

AGBImpressumDatenschutz
  1. Start
  2. /Förderprogramme
  3. /Förderrichtlinien des Bundes zu Gewaltschutz und -prävention
Antrag möglichZuschuss

Förderrichtlinien des Bundes zu Gewaltschutz und -prävention – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesfamilienministerium

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen

Förderung der Arbeit von nichtstaatlichen Organisationen und der Zivilgesellschaft im Bereich Gewaltschutz.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: nichtstaatliche Organisationen, Zivilgesellschaft.

Was wird gefördert?

Die Förderrichtlinien des Bundes zu Gewaltschutz und -prävention im Rahmen der Gleichstellungspolitik zielen darauf ab, den Schutz von Frauen und Männern vor Gewalt sowie die Bekämpfung des Menschenhandels zu fördern. Deutschland hat sich mit der Istanbul-Konvention verpflichtet, entsprechende politische Maßnahmen zu ergreifen. Die Förderrichtlinien legen fest, welche Vorhaben und Maßnahmen gefördert werden können.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesfamilienministerium.

Offizielle Programm-Quelle →

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderrichtlinien des Bundes zu Gewaltschutz und -prävention"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderrichtlinien des Bundes zu Gewaltschutz und -prävention zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Förderrichtlinien des Bundes zu Gewaltschutz und -prävention

Wer kann Förderrichtlinien des Bundes zu Gewaltschutz und -prävention beantragen?

nichtstaatliche Organisationen, Zivilgesellschaft

Wer ist Fördergeber von Förderrichtlinien des Bundes zu Gewaltschutz und -prävention?

Fördergeber ist Bundesfamilienministerium. Quelle: bmfsfj.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit

Programm im Blick behalten

Merken & passende Alternativen finden

Kostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.

Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →
Zur Quelle