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Förderrichtlinien Biologische Stationen NRW (FöBS) – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: NRW.BANK

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Das Förderprogramm unterstützt Biologische Stationen in Nordrhein-Westfalen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Biologische Stationen in Nordrhein-Westfalen.

Was wird gefördert?

Die Förderrichtlinien für Biologische Stationen in NRW bieten finanzielle Unterstützung für Projekte, die den Erhalt und die Förderung der biologischen Vielfalt in Nordrhein-Westfalen zum Ziel haben. Die NRW.BANK stellt dafür Mittel zur Verfügung, um die Arbeit der Biologischen Stationen zu unterstützen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderrichtlinien Biologische Stationen NRW (FöBS)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Förderrichtlinien Biologische Stationen NRW (FöBS)

Wer kann Förderrichtlinien Biologische Stationen NRW (FöBS) beantragen?

Biologische Stationen in Nordrhein-Westfalen

Wer ist Fördergeber von Förderrichtlinien Biologische Stationen NRW (FöBS)?

Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen