Förderrichtlinie zur Marktstrukturverbesserung - RL MSV/2015 – Förderung in Sachsen
Fördergeber: SAB
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen
Das Förderprogramm unterstützt die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie neue Erzeugerzusammenschlüsse.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Erzeugerzusammenschlüsse und Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 75 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 30.000 €.
Frist und Status
Antragstellung ist ab sofort nur noch online über das Förderportal möglich
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: SAB.
Voraussetzungen
Mindestinvestitionsvolumen für Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse beträgt 30.000 EUR, für Investitionen im Sektor ökologische Produkte 10.000 EUR.
40 % der geförderten Verarbeitungskapazität sind durch Lieferverträge mit Erzeugern oder Erzeugerzusammenschlüssen nachzuweisen.
Bei Baukosten ab 500.000 EUR ist die ordnungsgemäße Bauausführung durch einen Architekten/Bauvorlageberechtigten zu überwachen und zu bestätigen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderrichtlinie zur Marktstrukturverbesserung - RL MSV/2015
Wer kann Förderrichtlinie zur Marktstrukturverbesserung - RL MSV/2015 beantragen?
Erzeugerzusammenschlüsse und Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Wie hoch ist die Förderung bei Förderrichtlinie zur Marktstrukturverbesserung - RL MSV/2015?
Förderbetrag: ab 30.000 €. Förderquote: 75 %.
Bis wann kann man Förderrichtlinie zur Marktstrukturverbesserung - RL MSV/2015 beantragen?
Antragstellung ist ab sofort nur noch online über das Förderportal möglich
Wer ist Fördergeber von Förderrichtlinie zur Marktstrukturverbesserung - RL MSV/2015?
Fördergeber ist SAB. Quelle: sab.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 30.000 €
- Förderquote
- 75 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen