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Förderrichtlinie zur Marktstrukturverbesserung - RL MSV/2015 – Förderung in Sachsen

Fördergeber: SAB

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Das Förderprogramm unterstützt die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie neue Erzeugerzusammenschlüsse.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Erzeugerzusammenschlüsse und Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm bietet Zuschüsse bis zu 75 % für Organisationskosten bei der Bildung neuer Erzeugerzusammenschlüsse oder bis zu 40 % bei Investitionen. Gefördert werden Aufwendungen für Organisationskosten zur Gründung und dem Tätigwerden von Erzeugerzusammenschlüssen sowie Investitionen für Errichtung oder Umbau von Gebäuden und die Beschaffung und Installation von Anlagen zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 75 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 30.000 €.

Frist und Status

Die Antragstellung ist ab sofort nur noch online über das Förderportal möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: SAB.

Voraussetzungen

Mindestinvestitionsvolumen für Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse beträgt 30.000 EUR, für Investitionen im Sektor ökologische Produkte 10.000 EUR.

40 % der geförderten Verarbeitungskapazität sind durch Lieferverträge mit Erzeugern oder Erzeugerzusammenschlüssen nachzuweisen.

Bei Baukosten ab 500.000 EUR ist die ordnungsgemäße Bauausführung durch einen Architekten/Bauvorlageberechtigten zu überwachen und zu bestätigen.

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Häufige Fragen zu Förderrichtlinie zur Marktstrukturverbesserung - RL MSV/2015

Wer kann Förderrichtlinie zur Marktstrukturverbesserung - RL MSV/2015 beantragen?

Erzeugerzusammenschlüsse und Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Wie hoch ist die Förderung bei Förderrichtlinie zur Marktstrukturverbesserung - RL MSV/2015?

Förderbetrag: ab 30.000 €. Förderquote: 75 %.

Bis wann kann man Förderrichtlinie zur Marktstrukturverbesserung - RL MSV/2015 beantragen?

Die Antragstellung ist ab sofort nur noch online über das Förderportal möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderrichtlinie zur Marktstrukturverbesserung - RL MSV/2015?

Fördergeber ist SAB. Quelle: sab.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 30.000 €
Förderquote
75 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen