Fördergeber: SAB
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Das Förderprogramm unterstützt die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie neue Erzeugerzusammenschlüsse.
Antragsberechtigt sind: Erzeugerzusammenschlüsse und Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
Die Förderquote beträgt 75 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 30.000 €.
Antragstellung ist ab sofort nur noch online über das Förderportal möglich
Fördergeber und Antragstelle: SAB.
Mindestinvestitionsvolumen für Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse beträgt 30.000 EUR, für Investitionen im Sektor ökologische Produkte 10.000 EUR.
40 % der geförderten Verarbeitungskapazität sind durch Lieferverträge mit Erzeugern oder Erzeugerzusammenschlüssen nachzuweisen.
Bei Baukosten ab 500.000 EUR ist die ordnungsgemäße Bauausführung durch einen Architekten/Bauvorlageberechtigten zu überwachen und zu bestätigen.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderrichtlinie zur Marktstrukturverbesserung - RL MSV/2015 zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenErzeugerzusammenschlüsse und Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Förderbetrag: ab 30.000 €. Förderquote: 75 %.
Antragstellung ist ab sofort nur noch online über das Förderportal möglich
Fördergeber ist SAB. Quelle: sab.
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