Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie eine Operationelle Gruppe einrichten oder im Rahmen einer Operationellen Gruppe innovative Projekte zur Weiterentwicklung der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Forschungseinrichtung, Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 5.000 €.
Anträge sind im Rahmen von Förderaufrufen einzureichen.
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Operationelle Gruppen (OG) als Zusammenschluss von Akteuren zur Umsetzung eines Pilotprojekts in Form einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Bei der Operationellen Gruppe (OG) muss es sich um eine neue Formen der Zusammenarbeit oder eine bestehende Form der Zusammenarbeit mit einer neuen Tätigkeit handeln.Die OG muss mindestens 2 voneinander unabhängige Akteure umfassen.
Mitglieder einer OG können unter anderem sein: land- und forstwirtschaftliche Unternehmen, Gartenbauunternehmen,Unternehmen des vor- und nachgelagerten Bereichs der Land- und Forstwirtschaft,Wissenschafts-, Forschungs- und Versuchseinrichtungen,Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen oder -einrichtungen,Verbände, Vereine, landwirtschaftliche Organisationen und Körperschaften öffentlichen Rechts,sonstige Unternehmen,natürliche Personen.
Ihr Vorhaben muss überwiegend in Sachsen durchgeführt werden.Die OG muss einen einen Geschäftsplan und eine Kooperationsvereinbarung vorlegen.Ihre Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderrichtlinie Wissensaustausch, Innovationen, Netzwerke (FRL WIN/2023) – Teil B.II.2. Europäische Innovationspartnerschaften für Produktivität und Nachhaltigkeit (EIP-Agri) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenVerband/Vereinigung, Forschungseinrichtung, Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen
Förderbetrag: ab 5.000 €. Förderquote: 80 %.
Anträge sind im Rahmen von Förderaufrufen einzureichen.
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL). Quelle: foerderdatenbank.de.
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