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Antrag möglichZuschuss

Förderrichtlinie Wissensaustausch, Innovationen, Netzwerke (FRL WIN/2023) – Teil B.II.2. Europäische Innovationspartnerschaften für Produktivität und Nachhaltigkeit (EIP-Agri) – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie eine Operationelle Gruppe einrichten oder im Rahmen einer Operationellen Gruppe innovative Projekte zur Weiterentwicklung der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Forschungseinrichtung, Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei der Einrichtung und Tätigkeit Operationeller Gruppen (OG) im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“. Sie erhalten die Förderung für die laufenden Ausgaben der Zusammenarbeit Ihrer OG undAusgaben für die Durchführung von Innovationsprojekten, die Land- und Forstwirtschaft, Forschung, Beratung und Unternehmen des Agrar-, Forst- und Nahrungsmittelsektors stärker verknüpfen undInnovationen in der Land- und Forstwirtschaft sowie Problemlösungsansätze bei umwelt-, tierwohl-, tiergesundheits-, arbeitsschutz- und klimarelevanten Problemstellungen effektiv anstoßen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für gemeinwohlorientierte Vorhaben 100 Prozent,für alle anderen Vorhaben 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Sie können die Förderung normalerweise für 3 Jahre erhalten. Ihre förderfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 5.000 betragen. Reichen Sie Ihren Antrag bitte im Rahmen von Förderaufrufen beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) ein.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 5.000 €.

Frist und Status

Anträge sind im Rahmen von Förderaufrufen einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Operationelle Gruppen (OG) als Zusammenschluss von Akteuren zur Umsetzung eines Pilotprojekts in Form einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Bei der Operationellen Gruppe (OG) muss es sich um eine neue Formen der Zusammenarbeit oder eine bestehende Form der Zusammenarbeit mit einer neuen Tätigkeit handeln.Die OG muss mindestens 2 voneinander unabhängige Akteure umfassen.

Mitglieder einer OG können unter anderem sein: land- und forstwirtschaftliche Unternehmen, Gartenbauunternehmen,Unternehmen des vor- und nachgelagerten Bereichs der Land- und Forstwirtschaft,Wissenschafts-, Forschungs- und Versuchseinrichtungen,Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen oder -einrichtungen,Verbände, Vereine, landwirtschaftliche Organisationen und Körperschaften öffentlichen Rechts,sonstige Unternehmen,natürliche Personen.

Ihr Vorhaben muss überwiegend in Sachsen durchgeführt werden.Die OG muss einen einen Geschäftsplan und eine Kooperationsvereinbarung vorlegen.Ihre Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Geschäftsplan,Kooperationsvereinbarung

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderrichtlinie Wissensaustausch, Innovationen, Netzwerke (FRL WIN/2023) – Teil B.II.2. Europäische Innovationspartnerschaften für Produktivität und Nachhaltigkeit (EIP-Agri)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderrichtlinie Wissensaustausch, Innovationen, Netzwerke (FRL WIN/2023) – Teil B.II.2. Europäische Innovationspartnerschaften für Produktivität und Nachhaltigkeit (EIP-Agri) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Förderrichtlinie Wissensaustausch, Innovationen, Netzwerke (FRL WIN/2023) – Teil B.II.2. Europäische Innovationspartnerschaften für Produktivität und Nachhaltigkeit (EIP-Agri)

Wer kann Förderrichtlinie Wissensaustausch, Innovationen, Netzwerke (FRL WIN/2023) – Teil B.II.2. Europäische Innovationspartnerschaften für Produktivität und Nachhaltigkeit (EIP-Agri) beantragen?

Verband/Vereinigung, Forschungseinrichtung, Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderrichtlinie Wissensaustausch, Innovationen, Netzwerke (FRL WIN/2023) – Teil B.II.2. Europäische Innovationspartnerschaften für Produktivität und Nachhaltigkeit (EIP-Agri)?

Förderbetrag: ab 5.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Förderrichtlinie Wissensaustausch, Innovationen, Netzwerke (FRL WIN/2023) – Teil B.II.2. Europäische Innovationspartnerschaften für Produktivität und Nachhaltigkeit (EIP-Agri) beantragen?

Anträge sind im Rahmen von Förderaufrufen einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Förderrichtlinie Wissensaustausch, Innovationen, Netzwerke (FRL WIN/2023) – Teil B.II.2. Europäische Innovationspartnerschaften für Produktivität und Nachhaltigkeit (EIP-Agri)?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL). Quelle: foerderdatenbank.de.

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  • → Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen
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Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 5.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen

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