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Antrag möglichZuschuss

Förderrichtlinie Wissensaustausch, Innovationen, Netzwerke (FRL WIN/2023) – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Vorhaben zur Verbesserung der fachlichen, unternehmerischen und persönlichen Kompetenzen von Akteuren in der Land- und Forstwirtschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) auf der Grundlage des jeweils geltenden GAP-Strategieplans bei Vorhaben zum Wissensaustausch und zur Qualifizierung von Unternehmerinnen und Unternehmer der Land- und Forstwirtschaft und deren Beschäftigten sowie weiterer Akteure. Sie erhalten die Förderung vor allem für Vorhaben mit folgenden Schwerpunktthemen: Ressourcenschutz,Biodiversität,Vermeidung von Emissionen,Tierschutz und Tiergesundheit,Anpassung an den Klimawandel undregionale Vermarktung. Mitfinanziert werden vor allem die Organisation und Durchführung von Fachtagungen und Fachveranstaltungen,Workshops, Seminaren und Arbeitskreisen (inklusive vor-Ort Information und Begleitung),Fachexkursionen undDemonstrationsvorhaben. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt in den Bereichen Ressourcenschutz, Biodiversität und Vermeidung von Emissionen 100 Prozent,Tierschutz und Tiergesundheit sowie Anpassung an den Klimawandel 95 Prozent,regionale Vermarktung 90 Prozent der projektbezogenen Ausgaben. Reichen Sie Ihren Antrag bitte im Rahmen von Förderaufrufen beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) ein.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %.

Frist und Status

Anträge können im Rahmen von Förderaufrufen eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Anbieterinnen und Anbieter von Bildungsmaßnahmen, unabhängig von der Rechtsform.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss in Sachsen stattfinden (Ausnahme Exkursionen).Sie müssen die erforderliche Fachkompetenz und Erfahrung aufweisen und über entsprechend qualifiziertes Personal verfügen.Sie müssen das eingesetzte Personal regelmäßig schulen.Wenn Sie ein Investitionsvorhaben planen, müssen Sie normalerweise eine Zweckbindungsfrist von 5 Jahren einhalten, für Informations- und Kommunikationstechnologien von 3 Jahren.Ihre Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderrichtlinie Wissensaustausch, Innovationen, Netzwerke (FRL WIN/2023)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderrichtlinie Wissensaustausch, Innovationen, Netzwerke (FRL WIN/2023) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Förderrichtlinie Wissensaustausch, Innovationen, Netzwerke (FRL WIN/2023)

Wer kann Förderrichtlinie Wissensaustausch, Innovationen, Netzwerke (FRL WIN/2023) beantragen?

Bildungseinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderrichtlinie Wissensaustausch, Innovationen, Netzwerke (FRL WIN/2023)?

Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Förderrichtlinie Wissensaustausch, Innovationen, Netzwerke (FRL WIN/2023) beantragen?

Anträge können im Rahmen von Förderaufrufen eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderrichtlinie Wissensaustausch, Innovationen, Netzwerke (FRL WIN/2023)?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL). Quelle: foerderdatenbank.de.

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  • → Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen
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Auf einen Blick

Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen

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