Fördergeber: Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 30 Tagen
Förderung von Maßnahmen zum natürlichen Klimaschutz durch Zuschüsse für den Ankauf von Flächen.
Antragsberechtigt sind: Gebietskörperschaften, gemeinnützige Organisationen.
Die Förderquote beträgt 95 %.
Anträge können fortlaufend gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH.
Die zu fördernde Fläche ist bis zu 1.000 Hektar groß, Auen, Küsten und Moorflächen bis zu 500 Hektar.
Die Förderung des Grunderwerbs ist auf den Verkehrswert der Fläche begrenzt.
Ausgleichszahlungen dürfen den Verkehrswert der Fläche nicht überschreiten.
Sie belegen die Notwendigkeit der Höhe der Ausgaben für einen Flächenkauf grundsätzlich durch ein aktuelles Gutachten einer/eines öffentlich bestellten und vereidigten oder zertifizierten Gutachterin/Gutachters.
Sie tragen die dauerhafte Verantwortung für Folgeverpflichtungen und Folgekosten.
Die Gesamtfinanzierung ist gesichert.
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Jetzt Projekt prüfenGebietskörperschaften, gemeinnützige Organisationen
Förderquote: 95 %.
Anträge können fortlaufend gestellt werden.
Fördergeber ist Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH. Quelle: nrwbank.
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