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Förderrichtlinie KlimaWildnis – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: NRW.BANK

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Die NRW.BANK unterstützt Projekte zur Förderung von Klima- und Umweltschutz.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen.

Was wird gefördert?

Die Förderrichtlinie KlimaWildnis der NRW.BANK bietet finanzielle Unterstützung für Projekte, die sich mit dem Thema Klima- und Umweltschutz befassen. Ziel ist es, innovative Ansätze zur Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels zu fördern.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderrichtlinie KlimaWildnis"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderrichtlinie KlimaWildnis zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Förderrichtlinie KlimaWildnis

Wer kann Förderrichtlinie KlimaWildnis beantragen?

Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen

Wer ist Fördergeber von Förderrichtlinie KlimaWildnis?

Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.

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Bundesweit