Förderrichtlinie KlimaWildnis – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: NRW.BANK
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Die NRW.BANK unterstützt Projekte zur Förderung von Klima- und Umweltschutz.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderrichtlinie KlimaWildnis"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderrichtlinie KlimaWildnis zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderrichtlinie KlimaWildnis
Wer kann Förderrichtlinie KlimaWildnis beantragen?
Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen
Wer ist Fördergeber von Förderrichtlinie KlimaWildnis?
Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.
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