Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie (FöRL HWRM/WRRL) – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: NRW.BANK
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Die Förderrichtlinie unterstützt Maßnahmen im Hochwasserrisikomanagement und der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen und öffentliche Einrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie (FöRL HWRM/WRRL)"
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie (FöRL HWRM/WRRL)
Wer kann Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie (FöRL HWRM/WRRL) beantragen?
Kommunen und öffentliche Einrichtungen
Wer ist Fördergeber von Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie (FöRL HWRM/WRRL)?
Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.
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