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KI-gestützte Fördermittelsuche für Vereine, Kommunen und Unternehmen in ganz Deutschland – mit automatischem Matching und Antragsvorbereitung.

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Antrag möglichZuschuss

Förderrichtlinie ESF Plus Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe – Gründungsrichtlinie – Förderung in Thüringen

Fördergeber: Thüringer Aufbaubank (TAB)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie ein Unternehmen gründen oder übernehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Thüringen fördert Ihr Gründungsvorhaben und Ihre Unternehmensnachfolge als kleines oder mittleres gewerbliches, sozialwirtschaftliches und freiberufliches Unternehmen. Sie erhalten die Förderung für Intensivberatungen für Existenzgründungen und Nachfolgen durch selbstständige Unternehmensberaterinnen und -berater,Existenzgründungspässe,Einrichtung und Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten für Gründerinnne und Gründer einschließlich innovativer Kleinstunternehmen sowie innovativer kleiner und mittlerer Unternehmen sowieGründungsprämien zur Existenzsicherung in der Vorgründungsphase. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Intensivberatungen 80 Prozent des Standardeinheitskostensatzes. Dieser entspricht EUR 865,00 pro Tagwerk für die Beratung einschließlich der Dienstleistungen der Qualitätssicherung. Es werden maximal 20 Tagwerke zu 8 Stunden pro Beratungsfall gefördert,bei Existenzgründungspässen 90 Prozent des Standardeinheitskostensatzes, jedoch maximal EUR 1.580 bei Existenzgründungen und maximal EUR 2.210 bei Unternehmensnachfolgen,für die Einrichtung und den Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für normalerweise 48 Monate,im Rahmen der Gründungsprämie je nach Qualifikation der Antragstellenden entsprechend der Stufen des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) EUR 2.500 bis EUR 3.500 pro Monat für 6 bis maximal 12 Monate. Richten Sie Ihren Antrag für Intensivberatungen und Existenzgründungspässen bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das TAB-Online-Portal an die Thüringer Aufbaubank (TAB). Reichen Sie Ihren Antrag für die Einrichtung und den Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten im Rahmen eines Konzeptauswahlverfahrens zu bestimmten Stichtagen bei der TAB ein. Darüber hinaus können Sie auch Gründungsprämien nur zu bestimmten Stichtagen einreichen. Die Stichtage werden auf der Homepage der TAB veröffentlicht.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.500 € – 3.500 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Thüringer Aufbaubank (TAB).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind für Intensivberatungen und Existenzgründungspässe: natürliche Personen, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen und noch nicht wirtschaftlich selbstständig tätig sind;die Einrichtung und Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten: juristische Personen des privaten Rechts, Thüringer Kammern, Verbände der Thüringer Wirtschaft oder andere geeignete Einrichtungen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Thüringen;Gründungsprämien: natürliche Personen mit einem konkreten Gründungsvorhaben, die noch nicht wirtschaftlich selbstständig tätig sind.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihre Intensivberatung von einer selbstständigen Unternehmensberaterin, einem selbstständigen Unternehmenberater oder einem Beratungsunternehmen durchführen lassen.Für die Förderung im Rahmen eines Existenzgründungspasses müssen Sie ein Unternehmen gründen oder eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen.

Die Grundlage dazu muss eine Geschäftsidee oder Nachfolgeregelung sein.

Eine fachkundige Stelle erstellt einen individuellen Betreuungsplan für Sie.Sie können eine Gründungsprämie erhalten, wenn Sie ein innovationsbasiertes Gründungsvorhaben planen.

Sie dürfen dann normalerweise keine andere selbstständige oder sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag,Beratungsplan

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderrichtlinie ESF Plus Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe – Gründungsrichtlinie"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderrichtlinie ESF Plus Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe – Gründungsrichtlinie zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Förderrichtlinie ESF Plus Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe – Gründungsrichtlinie

Wer kann Förderrichtlinie ESF Plus Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe – Gründungsrichtlinie beantragen?

Existenzgründer/in, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderrichtlinie ESF Plus Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe – Gründungsrichtlinie?

Förderbetrag: 2.500 € – 3.500 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Förderrichtlinie ESF Plus Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe – Gründungsrichtlinie beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderrichtlinie ESF Plus Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe – Gründungsrichtlinie?

Fördergeber ist Thüringer Aufbaubank (TAB). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Thüringen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Außenwirtschaftsförderung
  • → Förderung eines nachhaltigen, innovativen und zukunftsfähigen Nahverkehrs
  • → House of Resources Thüringen

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.500 € – 3.500 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Thüringen

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