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Antrag möglichZuschuss

Förderrichtlinie ESF Plus Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe – Fachkräfte- und Weiterbildungsrichtlinie – Förderung in Thüringen

Fördergeber: Freistaat Thüringen

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Privatpersonen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Thüringen fördert Ihre Projekte zur Fachkräftesicherung sowie zur betrieblichen und individuellen Weiterbildung. Sie erhalten die Förderung für Projekte zur beruflichen Anpassungsqualifizierung von Beschäftigten oder Selbstständigen,die individuelle Weiterbildung von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Weiterbildungsscheck) sowieVorhaben zur Fachkräftebedarfsdeckung wie Projekte und Netzwerke, die zur Ausweitung der Weiterbildungsbeteiligung und/oder zur Fachkräftesicherungbeitragen, sowie Projekte zur Fachkräftegewinnung im Ausland. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bei Projekten zur beruflichen Anpassungsqualifizierung bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,beim Weiterbildungsscheck bis zu EUR 1.000 sowiebei Vorhaben zur Fachkräftebedarfsdeckung bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie bitte Ihren Antrag für einen Weiterbildungsscheck vor der verbindlichen Anmeldung zur Weiterbildungsmaßnahme undfür alle anderen Vorhaben 6 Wochen vor Projektbeginn über das Online-Portal und auf postalischem Wege an das Thüringer Landesverwaltungsamt. Für Vorhaben zur Fachkräftebedarfsdeckung schaltet das Thüringer Landesverwaltungsamt unter bestimmten Bedingungen ein Konzeptauswahlverfahren vor.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen 6 Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Freistaat Thüringen.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt für die Anpassungsqualifizierung und Vorhaben zur Fachkräftebedarfsdeckung sind natürliche und juristische Personen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen (ausgenommen Soloselbstständige);den Weiterbildungsscheck sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, die in einem Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen beschäftigt sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen unter EUR 55.000 (bei gemeinsam Veranlagten unter EUR 110.000) liegt.

Als Beschäftigte oder Bedienstete juristischer Personen des öffentlichen Rechts erhalten Sie keine Förderung.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie können den Weiterbildungsscheck einmal im Jahr in Anspruch nehmen.

Dabei muss die Maßnahme von einem geeigneten Weiterbildungsträger angeboten werden und der Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten oder praktischen Fertigkeiten für die Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit dienen.Ihr Qualifizierungsprojekt für Lehrkräfte und Erzieherinnen oder Erzieher muss über die bestehenden Fortbildungsverpflichtungen und -möglichkeiten des Landes hinausgehen.Gegen Sie als Antragstellerin oder Antragsteller darf kein Insolvenzverfahren anhängig sein oder eröffnet werden.

Sie dürfen nicht im Schuldnerverzeichnis gemäß Zivilprozessordnung (ZPO) eingetragen sein.

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Häufige Fragen zu Förderrichtlinie ESF Plus Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe – Fachkräfte- und Weiterbildungsrichtlinie

Wer kann Förderrichtlinie ESF Plus Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe – Fachkräfte- und Weiterbildungsrichtlinie beantragen?

Unternehmen, Privatpersonen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderrichtlinie ESF Plus Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe – Fachkräfte- und Weiterbildungsrichtlinie?

Förderbetrag: bis 1.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Förderrichtlinie ESF Plus Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe – Fachkräfte- und Weiterbildungsrichtlinie beantragen?

Anträge müssen 6 Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderrichtlinie ESF Plus Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe – Fachkräfte- und Weiterbildungsrichtlinie?

Fördergeber ist Freistaat Thüringen. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 1.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Thüringen

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