Fördergeber: Freistaat Thüringen
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Privatpersonen.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.000 €.
Anträge müssen 6 Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Freistaat Thüringen.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt für die Anpassungsqualifizierung und Vorhaben zur Fachkräftebedarfsdeckung sind natürliche und juristische Personen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen (ausgenommen Soloselbstständige);den Weiterbildungsscheck sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, die in einem Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen beschäftigt sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen unter EUR 55.000 (bei gemeinsam Veranlagten unter EUR 110.000) liegt.
Als Beschäftigte oder Bedienstete juristischer Personen des öffentlichen Rechts erhalten Sie keine Förderung.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie können den Weiterbildungsscheck einmal im Jahr in Anspruch nehmen.
Dabei muss die Maßnahme von einem geeigneten Weiterbildungsträger angeboten werden und der Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten oder praktischen Fertigkeiten für die Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit dienen.Ihr Qualifizierungsprojekt für Lehrkräfte und Erzieherinnen oder Erzieher muss über die bestehenden Fortbildungsverpflichtungen und -möglichkeiten des Landes hinausgehen.Gegen Sie als Antragstellerin oder Antragsteller darf kein Insolvenzverfahren anhängig sein oder eröffnet werden.
Sie dürfen nicht im Schuldnerverzeichnis gemäß Zivilprozessordnung (ZPO) eingetragen sein.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Privatpersonen
Förderbetrag: bis 1.000 €. Förderquote: 80 %.
Anträge müssen 6 Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden.
Fördergeber ist Freistaat Thüringen. Quelle: foerderdatenbank.de.
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