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Antrag möglichZuschuss

Förderrichtlinie Ernteversicherungen – Förderung in Thüringen

Fördergeber: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als landwirtschaftliches Unternehmen eine Versicherung gegen extreme Wetterereignisse abschließen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: landwirtschaftliche Unternehmen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie als landwirtschaftliches Unternehmen bei Ihren Ausgaben jährlicher Versicherungsprämien für schadens- oder indexbasierte Ernteversicherungen gegen Ertragsverluste durch folgende Risiken: Sturm,Starkfrost,Starkregen,Überschwemmungen,Trockenheit/Dürre,Hagel. Die Absicherung für einzelne Kulturen oder mehrere Kulturen beim Anbau von Obst, Wein, Gemüse, Hopfen oder Heil-, Duft- und/oder Gewürzpflanzen gegen diese Risiken kann einzeln oder kombiniert im Rahmen von Mehrgefahrenversicherungen erfolgen. Das Risiko „Hagel“ ist nur im Rahmen von Mehrgefahrenversicherungen förderfähig. Sie bekommen die Förderung für den Neuabschluss eines Mehrgefahrenversicherungsvertrags oder die Umwandlung beziehungsweise Fortführung bereits bestehender mehrjähriger Versicherungsverträge. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben der Versicherungsprämie. Reichen Sie Ihren Antrag bitte schriftlich und fristgerecht beim Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) ein. Der jährliche Antragszeitraum nebst Stichtag (Ausschlussfrist), bis zu dem die Anträge gestellt werden können, wird vorab durch die Antrags- und Bewilligungsbehörde bekanntgegeben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Frist und Status

Der jährliche Antragszeitraum wird vorab bekanntgegeben.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Unternehmen mit steuerlichem Betriebssitz in Thüringen, deren Geschäftstätigkeit die Primärproduktion von Obst, Gemüse, Wein, Hopfen und/oder Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen umfasst.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die versicherten Flächen müssen im Freistaat Thüringen liegen.Ihre Selbstbeteiligung muss mindestens 20 Prozentpunkte der Schadenquote betrage.Die Maximalentschädigung liegbt bei höchstens 80 Prozent der Versicherungssumme.Bitte beachten Sie: Im Falle der indexbasierten Versicherung des Risikos Trockenheit/Dürre tritt die zulässige Maximalentschädigung von 80 Prozent der Versicherungssumme an die Stelle der genannten Mindest-Selbstbeteiligung.Die versicherte Mindestfläche beträgt 1 Hektar.

Für Rebflächen beträgt die Mindestfläche 0,3 Hektar.

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Häufige Fragen zu Förderrichtlinie Ernteversicherungen

Wer kann Förderrichtlinie Ernteversicherungen beantragen?

landwirtschaftliche Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderrichtlinie Ernteversicherungen?

Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Förderrichtlinie Ernteversicherungen beantragen?

Der jährliche Antragszeitraum wird vorab bekanntgegeben.

Wer ist Fördergeber von Förderrichtlinie Ernteversicherungen?

Fördergeber ist Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft. Quelle: foerderdatenbank.de.

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  • → Fördermittel Thüringen
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  • → Förderung eines nachhaltigen, innovativen und zukunftsfähigen Nahverkehrs
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Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
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