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Förderrichtlinie Energie und Klima (FRL EuK/2023) – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen

Das Land Sachsen unterstützt Vorhaben zur Einsparung von Energie und zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen mit Zuschüssen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Fund (JTF) bei Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes. Sie erhalten die Förderung für folgende Maßnahmen: Modul 1: Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung, Modul 2: Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen, Modul 3: Maßnahmen zur Entwicklung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme auf lokaler Ebene (derzeit noch nicht in Kraft), Modul 4: Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels, Modul 5: Zukunftsfähige Energieversorgung (JTF). Die Höhe der Förderung beträgt normalerweise 50 bis 80 Prozent (bei Modul 1 Forschung 100 Prozent) der förderfähigen Ausgaben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben kommunale Gebietskörperschaften und deren Unternehmen, Zweckverbände, Unternehmen, Verbandskörperschaften, gemeinnützige Organisationen sowie anerkannte Religionsgemeinschaften, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften, Hochschulen und außeruniversitäre, nicht gewinnorientierte Forschungseinrichtungen, Privatpersonen.

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Häufige Fragen zu Förderrichtlinie Energie und Klima (FRL EuK/2023)

Wer kann Förderrichtlinie Energie und Klima (FRL EuK/2023) beantragen?

Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderrichtlinie Energie und Klima (FRL EuK/2023)?

Förderquote: 50 %.

Wer ist Fördergeber von Förderrichtlinie Energie und Klima (FRL EuK/2023)?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen