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Antrag möglichZuschuss

Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Projekte der beruflichen Bildung – Förderung in Hessen

Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Vorhaben zur Verbesserung der beruflichen Bildung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtung, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Sie möchten die berufliche Aus- und Weiterbildung in Hessen qualitativ verbessern? Das Land Hessen unterstützt Sie bei Projekten von besonderem Landesinteresse. Dies betrifft vor allem innovative Vorhaben zu aktuellen Themen. Hierzu zählen insbesondere Fragen der Digitalisierung oder der Nachhaltigkeit. Auch Projekte für spezielle Zielgruppen können eine Förderung erhalten. Sie erhalten die Unterstützung als Zuschuss. Das Land übernimmt bis zu 80 % Ihrer förderfähigen Gesamtausgaben. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage Ihres individuellen Ausgaben- und Finanzierungsplans. Ihr Projekt muss in Hessen stattfinden. Ziel ist die Förderung Ihrer beruflichen Entwicklung. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts (ausgenommen Land Hessen und Bund) und juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Projekt muss sich einem akuten Problem auf dem Ausbildungsmarkt oder einem aktuellen Thema der Aus- oder Weiterbildung widmen, das kann beispielsweise sein: ein innovatives Projekt, das sich mit Fragen der Digitalisierung oder Nachhaltigkeit beschäftigt,ein Projekt, das sich besonderen Zielgruppen im Rahmen der beruflichen Bildung und Orientierung widmet, deren Leistungsniveau angehoben und deren berufliche Entwicklung gefördert werden soll.

Beachten Sie bitte außerdem die allgemeinen Förderbestimmungen der Förderrichtlinie Berufliche Bildung.

In folgenden Fällen können Sie keine Förderung erhalten (Ausschlussgründe): Sie sind eine Behörde des Bundes oder eines Landes.Ihr Vorhaben hat kein besonderes Landesinteresse.Sie fördern Ehegatten oder Verwandte ersten und zweiten Grades.

weitere Informationen Erforderliche Unterlagen Bitte reichen Sie für Ihren Antrag folgende Unterlagen ein: Schriftlicher Förderantrag auf den Vordrucken der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).Ausführliches Konzept zum Vorhaben.Angaben zu Arbeitsschritten und geplanten Ergebnissen.Detaillierter Personalplan und Aufgabenplan.Zeitplan für die Umsetzung des Projekts.Detaillierter Ausgabenplan und Finanzierungsplan.

Erforderliche Unterlagen

  • Schriftlicher Förderantrag auf den Vordrucken der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank),Ausführliches Konzept zum Vorhaben,Angaben zu Arbeitsschritten und geplanten Ergebnissen,Detaillierter Personalplan und Aufgabenplan,Zeitplan für die Umsetzung des Projekts,Detaillierter Ausgabenplan und Finanzierungsplan

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Projekte der beruflichen Bildung"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Projekte der beruflichen Bildung

Wer kann Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Projekte der beruflichen Bildung beantragen?

Bildungseinrichtung, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Projekte der beruflichen Bildung?

Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Projekte der beruflichen Bildung beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027.

Wer ist Fördergeber von Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Projekte der beruflichen Bildung?

Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Hessen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Sozialer Zusammenhalt
  • → Tourismusförderung Hessen
  • → ESF-Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Qualifizierte Ausbildungsbegleitung in Berufsschule und Betrieb (QuABB)

Auf einen Blick

Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
30. Juni 2027
Förderregion
Hessen

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