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Antrag möglichZuschuss

Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Ausbildungsplatzförderung – Förderung in Hessen

Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Ausbildungsplätze für Menschen zur Verfügung stellen, deren Berufsausbildung aus verschiedenen Gründen unterbrochen oder erschwert ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Das Land Hessen unterstützt Sie auf Grundlage der Förderrichtlinie Berufliche Bildung bei der Begründung von betrieblichen Ausbildungsverhältnissen mit hessischen Auszubildenden bei einer auf Insolvenz, teilweisen Stilllegung, Schließung des Erstausbildungsunternehmens oder auf einem sonstigen Abbruch der Ausbildung beruhenden Unterbrechung der Ausbildung,hessischen Jugendlichen, die im Strafvollzug eine Ausbildung begonnen haben und im Anschluss an die Haftentlassung die begonnene Ausbildung in einem Ausbildungsbetrieb fortsetzen,hessischen Altbewerberinnen und -bewerbern, die höchstens über einen Hauptschulabschluss verfügen,hessischen Jugendlichen mit erhöhtem Sprachförderbedarf. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses entspricht der geleisteten tariflichen monatlichen Ausbildungsvergütung ab Beginn der Anschlussausbildung für höchstens 6 Monate. Bei nicht tariflichen Ausbildungsvergütungen gelten die orts- und landesüblichen Vergütungssätze. Ihren Antrag richten Sie bitte vor Ausbildungsbeginn an das Regierungspräsidium Kassel. Mit der Ausbildung kann dann förderunschädlich begonnen werden.

Frist und Status

Die Antragstellung muss zwingend vor Ausbildungsbeginn erfolgen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts sowie Gebietskörperschaften (außer Dienststellen des Landes Hessen und des Bundes).

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Zielgruppe sind Personen, die zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns mit Hauptwohnsitz in Hessen gemeldet sind, das 27.

Lebensjahr noch nicht vollendet haben und über keine abgeschlossene Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) beziehungsweise gleichgestellten Berufsausbildungen verfügen.Sie führen die Ausbildung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannten Beruf durch.Beachten Sie bitte außerdem die Allgemeinen Förderbestimmungen der Förderrichtlinie Berufliche Bildung.

In folgenden Fällen können Sie keine Förderung erhalten: Das Ausbildungsverhältnis besteht mit Ehegatten oder Verwandten ersten oder zweiten Grades.Es handelt sich um eine Unternehmensübernahme nach § 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).Sie oder andere Gesellschafter waren am vorherigen Ausbildungsbetrieb mit mindestens 25 % beteiligt.

weitere Informationen Erforderliche Unterlagen Kopie des unterzeichneten AusbildungsvertragesMittelanforderungLetzte Gehaltsabrechnung oder Prüfungsnachweis (erforderlich für den Verwendungsnachweis).

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie des unterzeichneten Ausbildungsvertrages,Mittelanforderung,Letzte Gehaltsabrechnung oder Prüfungsnachweis

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Häufige Fragen zu Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Ausbildungsplatzförderung

Wer kann Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Ausbildungsplatzförderung beantragen?

Unternehmen, Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung

Bis wann kann man Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Ausbildungsplatzförderung beantragen?

Die Antragstellung muss zwingend vor Ausbildungsbeginn erfolgen.

Wer ist Fördergeber von Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Ausbildungsplatzförderung?

Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Hessen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Sozialer Zusammenhalt
  • → Tourismusförderung Hessen
  • → ESF-Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Qualifizierte Ausbildungsbegleitung in Berufsschule und Betrieb (QuABB)

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