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Förderrichtlinie Aquakultur und Fischerei (FRL AuF/2023) – Förderung in Sachsen

Fördergeber: SAB

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Unterstützung der sächsischen Fischwirtschaft bei der nachhaltigen Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und der notwendigen Anpassung an den Klimawandel.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Aquakulturunternehmen, Erzeugerorganisationen, Verarbeitungsunternehmen, Kommunen, natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts..

Was wird gefördert?

Eine Unterstützung der sächsischen Fischwirtschaft bei der notwendigen Anpassung der Betriebe an den Klimawandel sowie deren nachhaltige Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch einen Zuschuss. Gefördert werden Aufwendungen für die Verbesserung der wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen Nachhaltigkeit der Aquakultur, Anpassung an den Klimawandel und Beitrag zu Klimaneutralität, Verbesserung von Energieeffizienz, sektorweite und betriebsübergreifende Maßnahmen zur Förderung der Aquakultur, Tiergesundheit und Tierwohl sowie Vermarktungs- und Verarbeitungsmaßnahmen für regionale Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 500.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: SAB.

Voraussetzungen

Investitionsort: Sachsen; Mindestinvestitionsvolumen: 2.000 EUR; Zuwendungshöchstbetrag: 500.000 EUR; verschiedene weitere Voraussetzungen je nach geplanter Maßnahme.

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Häufige Fragen zu Förderrichtlinie Aquakultur und Fischerei (FRL AuF/2023)

Wer kann Förderrichtlinie Aquakultur und Fischerei (FRL AuF/2023) beantragen?

Aquakulturunternehmen, Erzeugerorganisationen, Verarbeitungsunternehmen, Kommunen, natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.

Wie hoch ist die Förderung bei Förderrichtlinie Aquakultur und Fischerei (FRL AuF/2023)?

Förderbetrag: 2.000 € – 500.000 €.

Wer ist Fördergeber von Förderrichtlinie Aquakultur und Fischerei (FRL AuF/2023)?

Fördergeber ist SAB. Quelle: sab.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.000 € – 500.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen