Förderrichtlinie Aquakultur und Fischerei (FRL AuF/2023) – Förderung in Sachsen
Fördergeber: SAB
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Unterstützung der sächsischen Fischwirtschaft bei der nachhaltigen Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und der notwendigen Anpassung an den Klimawandel.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Aquakulturunternehmen, Erzeugerorganisationen, Verarbeitungsunternehmen, Kommunen, natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 500.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: SAB.
Voraussetzungen
Investitionsort: Sachsen; Mindestinvestitionsvolumen: 2.000 EUR; Zuwendungshöchstbetrag: 500.000 EUR; verschiedene weitere Voraussetzungen je nach geplanter Maßnahme.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderrichtlinie Aquakultur und Fischerei (FRL AuF/2023)
Wer kann Förderrichtlinie Aquakultur und Fischerei (FRL AuF/2023) beantragen?
Aquakulturunternehmen, Erzeugerorganisationen, Verarbeitungsunternehmen, Kommunen, natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
Wie hoch ist die Förderung bei Förderrichtlinie Aquakultur und Fischerei (FRL AuF/2023)?
Förderbetrag: 2.000 € – 500.000 €.
Wer ist Fördergeber von Förderrichtlinie Aquakultur und Fischerei (FRL AuF/2023)?
Fördergeber ist SAB. Quelle: sab.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 2.000 € – 500.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen