Fördergeber: SAB
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Unterstützung der sächsischen Fischwirtschaft bei der nachhaltigen Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und der notwendigen Anpassung an den Klimawandel.
Antragsberechtigt sind: Aquakulturunternehmen, Erzeugerorganisationen, Verarbeitungsunternehmen, Kommunen, natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts..
Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 500.000 €.
Antragstellung? Die Antragstellung erfolgt im Förderportal
Fördergeber und Antragstelle: SAB.
Investitionsort: Sachsen; Mindestinvestitionsvolumen: 2.000 EUR; Zuwendungshöchstbetrag: 500.000 EUR; verschiedene weitere Voraussetzungen je nach geplanter Maßnahme.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderrichtlinie Aquakultur und Fischerei (FRL AuF/2023) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenAquakulturunternehmen, Erzeugerorganisationen, Verarbeitungsunternehmen, Kommunen, natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
Förderbetrag: 2.000 € – 500.000 €.
Antragstellung? Die Antragstellung erfolgt im Förderportal
Fördergeber ist SAB. Quelle: sab.
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