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Antrag möglichZuschuss

Förderrichtlinie Akzeleratoren EFRE 2021–2027 – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als sogenannter Akzelerator Start-ups in der Frühphase intensiv betreuen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie, wenn Sie als wirtschaftlich tragfähiger Akzelerator, Start-ups in der Frühphase intensiv betreuen. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Sie erhalten die Förderung für den Aus- und Aufbau von strukturierten und individuellen Unterstützungsangeboten, um Start-ups zu einer schnelleren Entwicklung und Marktreife zu verhelfen. Start-ups werden durch Auswahlverfahren in Start-up-Klassen aufgenommen, die das Leistungsangebot des Akzelerators für einen begrenzten Zeitraum von 3 bis 12 Monaten nutzen. Typische Leistungen sind unter anderem strukturierte Coachings, Mentoring, Vernetzung mit Investoren und mit Unternehmen der Zielbranchen. Die Förderung ist in folgende 3 Module gegliedert: Modul 1: Aufbau und Betrieb neuer Akzeleratoren,Modul 2: Ausbau bestehender Akzeleratoren oder Ausbau von Unterstützungseinrichtungen für Startups (zum Beispiel Co-Working Spaces, Hubs) zu einem Akzelerator (Anträge können derzeit nicht gestellt werden),Modul 3: Anlauffinanzierung für Start-ups, die in das Programm eines Akzelerators aufgenommen sind, der nach dieser Förderrichtlinie gefördert wird (Anträge können derzeit nicht gestellt werden). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. In den Modulen 1 und 2 erhalten Sie 50 Prozent und in Modul 3 90 Prozent der zuwendungsfähigen direkten Ausgaben. Zusätzlich können Sie in Modul 2 indirekte Kosten in Höhe von 7 Prozent der zuwendungsfähigen direkten Ausgaben bekommen. In Modul 1 können Sie EUR 900.000 als neuer Akzelerator erhalten.In Modul 2 können Sie EUR 600.000 als bestehender Akzelerator erhalten.In Modul 3 können Sie EUR 30.000 als Start-up erhalten. Ihren Antrag reichen Sie bitte bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein. Im Modul 1 ist ein wettbewerbliches Auswahlverfahren vorgeschaltet. Entsprechende Projektaufrufe werden im Internet veröffentlicht. Für Modul 2 oder Modul 3 können laufend Anträge eingereicht werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 30.000 € – 900.000 €.

Frist und Status

Anträge können laufend eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als Betreiber von Akzeleratoren, in Modul 1 mit mehrheitlich privaten Gesellschafterinnen und Gesellschaftern oder Anteilseignerinnen und Anteilseignern,Start-ups bis zu 3 Jahren nach der Gründung, die von einem nach dieser Förderrichtlinie geförderten Akzelerator betreut werden (Modul 3).

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Als Akzelerator müssen Sie im Freistaat Sachsen tätig sein.

Modul 1: Im wettbewerblichen Verfahren müssen Sie ein aussagekräftiges, verbindliches Konzept für den Aufbau und Betrieb eines Akzelerators vorlegen.Ihr thematischer Schwerpunkt muss auf Technologien, Querschnittstechnologien, Branchen oder Geschäftsmodellen liegen, die von bereits im Freistaat Sachsen etablierten Akzeleratoren nicht oder nicht vorrangig adressiert werden.Ihre Spezialisierung muss Bezug zum Forschungs- und Wirtschaftsumfeld am jeweiligen Standort haben und der Standort muss geeignet sein, um eine ausreichende Zahl an Start-ups im jeweiligen Spezialisierungsfeld zu akquirieren.

Modul 2: Ihr Projekt soll dazu beitragen, das Leistungs- und/oder Netzwerkangebot als Akzelerator auszubauen sowie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu verbessern.Die Gesamtfinanzierung Ihres Projekts muss gesichert sein.Ihre geplante Maßnahme muss klar vom laufenden Betrieb und anderen Maßnahmen abgegrenzt sein.Ihre Einrichtung muss seit mindestens 12 Monaten vor Antragstellung operativ tätig sein.Seit Aufnahme der Geschäftstätigkeit müssen Sie mindestens 5 Start-ups betreut haben.

Modul 3: Das Start-up muss gegründet sein und seinen Sitz im Freistaat Sachsen haben.Als Start-up, das die Räumlichkeiten, Einrichtungen und Tätigkeiten eines Akzelerators nutzt, müssen Sie funktionell und rechtlich unabhängig vom Betreiber beziehungsweise von der Betreiberin des Akzelerators sein.Sie müssen eine gemeinsame Förderempfehlung des Betreibers beziehungsweise der Betreiberin des Akzelerators und eines Coaches/Mentors vorlegen.Als Start-up müssen Sie mit technologieorientiertem oder wissensbasiertem Geschäftsmodell über ein Alleinstellungsmerkmal durch Technologieintensität und Neuigkeit verfügen.Als Start-up haben Sie ein hohes Wachstumspotenzial und adressieren einen großen/spezifischen Markt oder verfügen bei einem wirkungsorientierten Ansatz (Impact-Gründungen) über ein Alleinstellungsmerkmal durch ein innovatives ökologisches oder soziales Geschäftsmodell.

Sie müssen den Nachhaltigkeitsansatz erfüllen.

Erforderliche Unterlagen

  • Aussagekräftiges Konzept für den Aufbau und Betrieb eines Akzelerators,Förderempfehlung des Betreibers und eines Coaches/Mentors

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Häufige Fragen zu Förderrichtlinie Akzeleratoren EFRE 2021–2027

Wer kann Förderrichtlinie Akzeleratoren EFRE 2021–2027 beantragen?

Existenzgründer/in, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderrichtlinie Akzeleratoren EFRE 2021–2027?

Förderbetrag: 30.000 € – 900.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Förderrichtlinie Akzeleratoren EFRE 2021–2027 beantragen?

Anträge können laufend eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderrichtlinie Akzeleratoren EFRE 2021–2027?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Quelle: foerderdatenbank.de.

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  • → Förderung des Nachwuchsleistungssports

Auf einen Blick

Förderbetrag
30.000 € – 900.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen

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