Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als sogenannter Akzelerator Start-ups in der Frühphase intensiv betreuen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu erhalten.
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 30.000 € – 900.000 €.
Anträge können laufend eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als Betreiber von Akzeleratoren, in Modul 1 mit mehrheitlich privaten Gesellschafterinnen und Gesellschaftern oder Anteilseignerinnen und Anteilseignern,Start-ups bis zu 3 Jahren nach der Gründung, die von einem nach dieser Förderrichtlinie geförderten Akzelerator betreut werden (Modul 3).
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Als Akzelerator müssen Sie im Freistaat Sachsen tätig sein.
Modul 1: Im wettbewerblichen Verfahren müssen Sie ein aussagekräftiges, verbindliches Konzept für den Aufbau und Betrieb eines Akzelerators vorlegen.Ihr thematischer Schwerpunkt muss auf Technologien, Querschnittstechnologien, Branchen oder Geschäftsmodellen liegen, die von bereits im Freistaat Sachsen etablierten Akzeleratoren nicht oder nicht vorrangig adressiert werden.Ihre Spezialisierung muss Bezug zum Forschungs- und Wirtschaftsumfeld am jeweiligen Standort haben und der Standort muss geeignet sein, um eine ausreichende Zahl an Start-ups im jeweiligen Spezialisierungsfeld zu akquirieren.
Modul 2: Ihr Projekt soll dazu beitragen, das Leistungs- und/oder Netzwerkangebot als Akzelerator auszubauen sowie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu verbessern.Die Gesamtfinanzierung Ihres Projekts muss gesichert sein.Ihre geplante Maßnahme muss klar vom laufenden Betrieb und anderen Maßnahmen abgegrenzt sein.Ihre Einrichtung muss seit mindestens 12 Monaten vor Antragstellung operativ tätig sein.Seit Aufnahme der Geschäftstätigkeit müssen Sie mindestens 5 Start-ups betreut haben.
Modul 3: Das Start-up muss gegründet sein und seinen Sitz im Freistaat Sachsen haben.Als Start-up, das die Räumlichkeiten, Einrichtungen und Tätigkeiten eines Akzelerators nutzt, müssen Sie funktionell und rechtlich unabhängig vom Betreiber beziehungsweise von der Betreiberin des Akzelerators sein.Sie müssen eine gemeinsame Förderempfehlung des Betreibers beziehungsweise der Betreiberin des Akzelerators und eines Coaches/Mentors vorlegen.Als Start-up müssen Sie mit technologieorientiertem oder wissensbasiertem Geschäftsmodell über ein Alleinstellungsmerkmal durch Technologieintensität und Neuigkeit verfügen.Als Start-up haben Sie ein hohes Wachstumspotenzial und adressieren einen großen/spezifischen Markt oder verfügen bei einem wirkungsorientierten Ansatz (Impact-Gründungen) über ein Alleinstellungsmerkmal durch ein innovatives ökologisches oder soziales Geschäftsmodell.
Sie müssen den Nachhaltigkeitsansatz erfüllen.
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Jetzt Projekt prüfenExistenzgründer/in, Unternehmen
Förderbetrag: 30.000 € – 900.000 €. Förderquote: 50 %.
Anträge können laufend eingereicht werden.
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Quelle: foerderdatenbank.de.
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