Förderprogramme zur Gestaltung des Digitalen Wandels – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Land Sachsen-Anhalt
Stand: August 2026 · Geprüft vor 36 Tagen
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt den Digitalen Wandel mit Förderprogrammen, insbesondere im Bereich Breitbandausbau und öffentlich zugängliches WLAN.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtungen, Kommunen.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Sachsen-Anhalt.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderprogramme zur Gestaltung des Digitalen Wandels"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderprogramme zur Gestaltung des Digitalen Wandels
Wer kann Förderprogramme zur Gestaltung des Digitalen Wandels beantragen?
Öffentliche Einrichtungen, Kommunen
Wer ist Fördergeber von Förderprogramme zur Gestaltung des Digitalen Wandels?
Fördergeber ist Land Sachsen-Anhalt. Quelle: mid_sachsen_anhalt.
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