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Förderprogramme zur Gestaltung des Digitalen Wandels – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Land Sachsen-Anhalt

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 14 Tagen

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt den Digitalen Wandel mit Förderprogrammen, insbesondere im Bereich Breitbandausbau und öffentlich zugängliches WLAN.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtungen, Kommunen.

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt den Digitalen Wandel zwischen Zeitz und Arendsee mit einer Reihe von Förderprogrammen. Zu den Schwerpunkten der Förderung zählen unter anderem der Breitbandausbau und öffentlich zugängliches WLAN. Informationen zu Förderprogrammen finden Sie auf unseren Seiten, im Breitbandportal, im Förderkompass des Zukunftszentrum Digitale Arbeit Sachsen-Anhalt, auf der Seiten der Investitionsbank Sachsen-Anhalt und in der Förderdatenbank des Bundes.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Sachsen-Anhalt.

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Häufige Fragen zu Förderprogramme zur Gestaltung des Digitalen Wandels

Wer kann Förderprogramme zur Gestaltung des Digitalen Wandels beantragen?

Öffentliche Einrichtungen, Kommunen

Wer ist Fördergeber von Förderprogramme zur Gestaltung des Digitalen Wandels?

Fördergeber ist Land Sachsen-Anhalt. Quelle: mid_sachsen_anhalt.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt