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Antrag möglichZuschuss

Förderprogramm Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen (ELER-Bildungsrichtlinie) – Förderung in Thüringen

Fördergeber: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Informationsveranstaltungen und Bildungsvorhaben planen, mit denen die Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit des ländlichen Raumes gefördert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Bildungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Das Land Thüringen fördert Sie mit Unterstützung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei Maßnahmen zur Steigerung der fachlichen, unternehmerischen und persönlichen Kompetenzen von Betriebsinhabern und Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft. Sie erhalten die Förderung für Berufsbildung und Erwerb von Qualifikationen (BEQ): Organisation und Durchführung von Ausbildungskursen, Lehrgängen und Workshops, die nicht Teil der normalen Ausbildung im Sekundarbereich oder in höheren Bereichen sind.Demonstrationstätigkeiten und Informationsmaßnahmen (DEIN): Organisation und Durchführung von praktischen Vorführungen oder Demonstrationstätigkeiten sowie Verbreitung von Informationen über Berufe der Land- und Forstwirtschaft.Betriebsaustausche und -besuche (BBM): Organisation und Durchführung kurzzeitiger Betriebsaustausche und -besuche des land- und forstwirtschaftlichen Managements. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist von der Art der Maßnahme abhängig. Normalerweise beträgt er 70 Prozent, maximal aber 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Ihren Antrag reichen Sie vor Beginn der Maßnahme beim Thüringer Landesverwaltungsamt ein. Für Vorhaben, die zwischen dem 1.1. und dem 30.4. des Folgejahres beginnen sollen, ist der Stichtag der 30.9., für Vorhaben, die zwischen dem 1.5. und dem 31.8. desselben Jahres beginnen sollen, der 31.1.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Bildungseinrichtungen, die Bildungsvorhaben oder Informationsveranstaltungen organisieren und durchführen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihre Bildungseinrichtung muss über ausreichend qualifiziertes Personal verfügen.

Dessen Eignung müssen Sie in Ihrem Antrag nachweisen.Sie müssen Ihr Vorhaben in Thüringen durchführen.

Abweichend davon können Betriebsaustausche und -besuche auch außerhalb von Thüringen durchgeführt werden.An Ihrem Vorhaben müssen in der Regel mindestens 8 Personen teilnehmen, die ihre Arbeitsstätte in Thüringen haben.

Für jeden Teilnehmenden weniger kann die Förderung um jeweils 15 Prozent gekürzt werden.

Bei Betriebsaustauschen und -besuchen kann es sich auch um Personen handeln, die eine Waldfläche in Thüringen besitzen.Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben noch nicht begonnen haben.Für die einzelnen Förderbereiche gelten darüber hinaus spezifische Voraussetzungen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderprogramm Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen (ELER-Bildungsrichtlinie)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderprogramm Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen (ELER-Bildungsrichtlinie) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen (ELER-Bildungsrichtlinie)

Wer kann Förderprogramm Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen (ELER-Bildungsrichtlinie) beantragen?

Unternehmen, Bildungseinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen (ELER-Bildungsrichtlinie)?

Förderquote: 70 %.

Bis wann kann man Förderprogramm Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen (ELER-Bildungsrichtlinie) beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen (ELER-Bildungsrichtlinie)?

Fördergeber ist Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft. Quelle: foerderdatenbank.de.

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  • → Fördermittel Thüringen
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  • → Außenwirtschaftsförderung
  • → Förderung eines nachhaltigen, innovativen und zukunftsfähigen Nahverkehrs
  • → House of Resources Thüringen

Auf einen Blick

Förderquote
70 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Thüringen

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