Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie in den Ausbau oder Erhalt der forstlichen Infrastruktur investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 70 %.
Anträge sind vor Beginn der Maßnahme zu stellen.
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind bei Infrastrukturprojekten: Eigentümerinnen und Eigentümer und Bewirtschaftende forstwirtschaftlich genutzter Flächen sowie anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse,bei gemeinschaftlichen Erschließungsmaßnahmen darüber hinaus: projektbezogene Gemeinschaften (beispielsweise Wegebauvereine), Jagdgenossenschaften, kommunale und sonstige Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Teilnehmergemeinschaften im Rahmen einer Waldflur- oder Flurbereinigung.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).Ihre Maßnahme darf nicht Folge eines Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften sein oder mit behördlichen Auflagen zusammenhängen.Ihr Projekt entspricht den fachlich vorgeschriebenen Standards.
Nicht gefördert werden vor allem Bewirtschaftende forstwirtschaftlich genutzter Flächen des Bundes und der Länder undjuristische Personen, deren Kapitalvermögen sich zu mindestens 25 Prozent in Händen von Bund oder Ländern befindet.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Förderquote: 70 %.
Anträge sind vor Beginn der Maßnahme zu stellen.
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.
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