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Antrag möglichZuschuss

Förderprogramm Walderschließung im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms (FORSTWEGR 2016) – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie in den Ausbau oder Erhalt der forstlichen Infrastruktur investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der bedarfsgerechten und naturschonenden Erschließung der Wälder insbesondere durch Forstwege. Sie erhalten eine Förderung für schwerlastbefahrbare Forstwege und damit unmittelbar zusammenhängende schwerlastbefahrbare Zufahrtswege,schwerlastbefahrbare separate Zufahrtswege,separaten Bau beziehungsweise separate Herstellung von Anlagen, Biotopen, Bauwerken und Holzlageplätzen,naturfeste und befestigte Rückewege mit festgelegtem Erschließungsgebiet,die Grundinstandsetzung forstlicher Infrastruktur, insbesondere Maßnahmen zur Beseitigung oder Verhinderung von Schadereignissen und Folgeschäden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Basisförderung beträgt 70 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten. Diese Basisförderung kann bei bestimmten Gebietskulissen oder schwierigen Bedingungen, die Ihre Kosten erhöhen, auf bis zu 90 Prozent erhöht werden. Wenn Sie separate Holzlagerplätze einschließlich der erforderlichen Zufahrten neu oder ausbauen, beträgt die Basisförderung pauschal 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Zuschläge werden nicht gewährt. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %.

Frist und Status

Anträge sind vor Beginn der Maßnahme zu stellen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind bei Infrastrukturprojekten: Eigentümerinnen und Eigentümer und Bewirtschaftende forstwirtschaftlich genutzter Flächen sowie anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse,bei gemeinschaftlichen Erschließungsmaßnahmen darüber hinaus: projektbezogene Gemeinschaften (beispielsweise Wegebauvereine), Jagdgenossenschaften, kommunale und sonstige Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Teilnehmergemeinschaften im Rahmen einer Waldflur- oder Flurbereinigung.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).Ihre Maßnahme darf nicht Folge eines Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften sein oder mit behördlichen Auflagen zusammenhängen.Ihr Projekt entspricht den fachlich vorgeschriebenen Standards.

Nicht gefördert werden vor allem Bewirtschaftende forstwirtschaftlich genutzter Flächen des Bundes und der Länder undjuristische Personen, deren Kapitalvermögen sich zu mindestens 25 Prozent in Händen von Bund oder Ländern befindet.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderprogramm Walderschließung im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms (FORSTWEGR 2016)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Walderschließung im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms (FORSTWEGR 2016)

Wer kann Förderprogramm Walderschließung im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms (FORSTWEGR 2016) beantragen?

Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Walderschließung im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms (FORSTWEGR 2016)?

Förderquote: 70 %.

Bis wann kann man Förderprogramm Walderschließung im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms (FORSTWEGR 2016) beantragen?

Anträge sind vor Beginn der Maßnahme zu stellen.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Walderschließung im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms (FORSTWEGR 2016)?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderquote
70 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern

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