Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als kleiner regionaler Betrieb oder als Erzeugerzusammenschluss in die regionale Vermarktung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 250.000 €.
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind bei Investitionen, Vermarktungsmaßnahmen und Marktstudien: Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen unabhängig von ihrer Rechtsform,bei Entwicklungs- und Vermarktungsmaßnahmen von Qualitätsprodukten: Erzeugerzusammenschlüsse sowie Kleinst- und kleine Schlachtbetriebe.
Sie müssen die Kriterien der KMU-Definition der EU erfüllen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Investitionsstandort muss in Bayern liegen.
Als Erzeugerzusammenschluss oder als Schlachtbetrieb müssen Sie Ihren Sitz in Bayern haben.Ihre Investitionen müssen im Zusammenhang mit der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten (Anhang-I-Produkte und Rohwolle) stehen.Ihr Vorhaben muss mindestens 2 der folgenden Bedingungen erfüllen: Es stärkt die Verarbeitung und Vermarktung regionaler landwirtschaftlicher Erzeugnisse.Es verbessert die Produkt- oder Prozessqualität regionaler Erzeugnisse.Es sichert oder schafft Arbeitsplätze in der regionalen Ernährungswirtschaft.Es dient dem Umwelt-, Natur- und Tierschutz.
Darüber hinaus muss Ihr Vorhaben wirtschaftlich tragfähig sein undeine gesicherte Gesamtfinanzierung haben.
Im Fall von Investitionen sind Sie verpflichtet, den überwiegenden Teil an Erzeugnissen für mindestens 5 Jahre nach Abschluss der Maßnahme von Erzeugern oder Erzeugergemeinschaften aus der Region zu beziehen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung, deren Tätigkeit sich gleichzeitig auf die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Primärproduktion) bezieht,Unternehmen, bei denen die öffentlichen Hand mit mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals des Unternehmens beteiligt ist, sowieErzeugerzusammenschlüsse, die größer als mittelgroße Unternehmen sind.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Verband/Vereinigung
Förderbetrag: 5.000 € – 250.000 €. Förderquote: 80 %.
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.
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