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Antrag möglichZuschuss

Förderprogramm Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung (FRL Tourismus) – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Vorhaben im Tourismusmarketing oder in der Entwicklung von Destinationen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen fördert Maßnahmen des Tourismusmarketings und der Destinationsentwicklung. Sie erhalten die Förderung für touristische Marketingmaßnahmen aus den Destinationen zur Gewinnung neuer Gäste von außerhalb Sachsens und zur Stärkung des Images der Destinationen im In- und Ausland,innovative Marketingmaßnahmen mit Wirkung außerhalb Sachsens, die der Umsetzung der touristischen Dachmarke Sachsens dienen,Maßnahmen der Marktforschung für die Destinationen,Maßnahmen zur Entwicklung einer wettbewerbsfähigen Destination entsprechend der jeweils aktuellen Tourismusstrategie,Maßnahmen, die auf eine stärkere Nutzung von für den Tourismus zweckgebundenen Finanzierungsinstrumenten zielen, sowieMaßnahmen zur Entwicklung grenzübergreifender Destinationen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ihre Förderung der Destinationsmanagementorganisation umfasst bis zu 25 Prozent, wenn die Destination gemäß der aktuellen sächsischen Tourismusstrategie als nicht wettbewerbsfähig eingestuft ist. In einzelnen Fällen und wenn das Land ein besonderes Interesse hat, liegt die Förderung bei höchstens 80 Prozent. Der Landestourismusverband Sachsen e.V. erhält einen Zuschuss bis zur im Haushaltsplan geplanten Höhe. Reichen Sie bitte Ihre Förderanträge für die Bereiche Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung getrennt bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein. Anträge können Sie ab dem 1.10. bis zum 15.11. für das Folgejahr oder in demselben Jahr einreichen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Frist und Status

Anträge können ab dem 1.10. bis zum 15.11. für das Folgejahr oder in demselben Jahr eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt für Maßnahmen des Tourismusmarketings sind touristische Regionalverbände und Marketinggesellschaften (Destinationsmanagementorganisationen) sowienicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete juristische Personen mit Geschäftsfeld Tourismusmarketing, die ordentliche Mitglieder des Landestourismusverbandes Sachsen e.V.

sind.

Antragsberechtigt für Maßnahmen der Destinationsentwicklung sind Destinationsmanagementorganisationen sowieder Landestourismusverband Sachsen e.V.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen eine Sicherung der finanziellen Beteiligung der Tourismuswirtschaft in der Destination oder sonstiger Partner nachweisen.Sie beteiligen sich mit einem Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben am Projekt.Sie erhalten für Maßnahmen des Tourismusmarketings nur dann eine Förderung, wenn Sie nach einem aktuellen und aussagekräftigen Marketingplan arbeiten.Außerdem muss die Integration der Rubrik „barrierefreies Reisen“ beziehungsweise „barrierefreie Angebote“ sowie die Verlinkung auf die entsprechenden Internetseiten der Tourismus Marketing Gesellschaft Sachsen auf Ihren Internetseiten erfolgen.Wenn Sie eine Maßnahme der Destinationsentwicklung durchführen möchten, müssen Sie eine vom Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus bestätigte Destinationsstrategie vorlegen.Sie dürfen die zu fördernde Maßnahme noch nicht begonnen haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Marketingplan,Destinationsstrategie

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderprogramm Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung (FRL Tourismus)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung (FRL Tourismus)

Wer kann Förderprogramm Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung (FRL Tourismus) beantragen?

Unternehmen, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung (FRL Tourismus)?

Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Förderprogramm Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung (FRL Tourismus) beantragen?

Anträge können ab dem 1.10. bis zum 15.11. für das Folgejahr oder in demselben Jahr eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung (FRL Tourismus)?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Sachsen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen
  • → InnoStartBonus
  • → Förderung des Nachwuchsleistungssports

Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen

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