Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Vorhaben im Tourismusmarketing oder in der Entwicklung von Destinationen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 50 %.
Anträge können ab dem 1.10. bis zum 15.11. für das Folgejahr oder in demselben Jahr eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt für Maßnahmen des Tourismusmarketings sind touristische Regionalverbände und Marketinggesellschaften (Destinationsmanagementorganisationen) sowienicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete juristische Personen mit Geschäftsfeld Tourismusmarketing, die ordentliche Mitglieder des Landestourismusverbandes Sachsen e.V.
sind.
Antragsberechtigt für Maßnahmen der Destinationsentwicklung sind Destinationsmanagementorganisationen sowieder Landestourismusverband Sachsen e.V.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen eine Sicherung der finanziellen Beteiligung der Tourismuswirtschaft in der Destination oder sonstiger Partner nachweisen.Sie beteiligen sich mit einem Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben am Projekt.Sie erhalten für Maßnahmen des Tourismusmarketings nur dann eine Förderung, wenn Sie nach einem aktuellen und aussagekräftigen Marketingplan arbeiten.Außerdem muss die Integration der Rubrik „barrierefreies Reisen“ beziehungsweise „barrierefreie Angebote“ sowie die Verlinkung auf die entsprechenden Internetseiten der Tourismus Marketing Gesellschaft Sachsen auf Ihren Internetseiten erfolgen.Wenn Sie eine Maßnahme der Destinationsentwicklung durchführen möchten, müssen Sie eine vom Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus bestätigte Destinationsstrategie vorlegen.Sie dürfen die zu fördernde Maßnahme noch nicht begonnen haben.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Verband/Vereinigung
Förderquote: 50 %.
Anträge können ab dem 1.10. bis zum 15.11. für das Folgejahr oder in demselben Jahr eingereicht werden.
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.
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