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Antrag möglichZuschuss

Förderprogramm Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur ländlicher Gebiete umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Maßnahmen der Struktur- und Dorfentwicklung im ländlichen Raum. Sie erhalten die Förderung für folgende Vorhaben: Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen, Freiflächen sowie von Ortsrändern,Schaffung, Erhaltung und der Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen,Mehrfunktionshäuser, Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung sowie Co-Working Spaces,Erhaltung regionaltypischer ländlicher Bausubstanz,Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen mit überwiegend lokalem oder regionalem Bezug einschließlich ergänzender Nebenanlagen und Ausschilderungen,Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz sowie deren Vorbereitung und Begleitung, insbesondere für Gewerbe-, Dienstleistungs-, Handels-, kulturelle, öffentliche und gemeinschaftliche Zwecke,Umnutzung dörflicher Bausubstanz,Entwicklung von IT- und softwaregestützten Lösungen zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen zu deren Implementierung und Anwendung,Investitionen in stationäre und mobile Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen,Hinweise auf Sehenswürdigkeiten, neue oder ersetzende Ausschilderung von Wegen sowie Aufstellung oder Aktualisierung von Verweis- oder Erläuterungstafeln einschließlich damit im Zusammenhang stehender Verweileinrichtungen undSchaffung, Erhaltung, Verbesserung und Ausbau von zur öffentlichen Nutzung vorgesehenen Ausstellungs-, Museums- oder anderer Gebäude zur Bereitstellung von Tourismusdienstleistungen. Außerdem können Sie eine Förderung für Kleinprojekte zur Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien mit förderfähigen Gesamtkosten von höchstens EUR 20.000 erhalten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art der Antragstellerin oder des Antragstellers und von Art und Umfang der Maßnahme. Stellen Sie Ihren Antrag bitte im Rahmen von Förderaufrufen zu festgelegten Terminen über die Antragsplattform bei der zuständigen Bezirksregierung, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 20.000 €.

Frist und Status

Anträge sind im Rahmen von Förderaufrufen zu festgelegten Terminen einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind für Vorhaben der Struktur- und Dorfentwicklung: Gemeinden und Gemeindeverbände sowie juristische Personen, die den Status der Gemeinnützigkeit erfüllen, natürliche Personen, Personengesellschaften sowie sonstige juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts,für Kleinprojekte: lokale Aktionsgruppen (LAG) der zugelassenen LEADER-Regionen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben innerhalb der Gebietskulisse Ländlicher Raum Nordrhein-Westfalens in Orten oder Ortsteilen bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern umsetzen.Beachten Sie bitte, dass Kleinprojekte förderfähige Gesamtkosten von höchstens EUR 20.000 aufweisen dürfen und der Umsetzung der jeweiligen regionalen Entwicklungsstrategie der LEADER-Region dienen müssen.Sie dürfen keine Leistungen aufgrund des Gesetzes zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit erhalten.Es darf bei Ihnen keine Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand vorliegen, die mehr als 25 Prozent seines Eigenkapitals beträgt.

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums

Wer kann Förderprogramm Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums beantragen?

Unternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums?

Förderbetrag: bis 20.000 €.

Bis wann kann man Förderprogramm Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums beantragen?

Anträge sind im Rahmen von Förderaufrufen zu festgelegten Terminen einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums?

Fördergeber ist Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Kommunaldarlehen
  • → LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion
  • → Darlehen für mittelständische Unternehmen in Nordrhein-Westfalen

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 20.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen

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