Fördergeber: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur ländlicher Gebiete umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.
Der Förderbetrag liegt bei bis 20.000 €.
Anträge sind im Rahmen von Förderaufrufen zu festgelegten Terminen einzureichen.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind für Vorhaben der Struktur- und Dorfentwicklung: Gemeinden und Gemeindeverbände sowie juristische Personen, die den Status der Gemeinnützigkeit erfüllen, natürliche Personen, Personengesellschaften sowie sonstige juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts,für Kleinprojekte: lokale Aktionsgruppen (LAG) der zugelassenen LEADER-Regionen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben innerhalb der Gebietskulisse Ländlicher Raum Nordrhein-Westfalens in Orten oder Ortsteilen bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern umsetzen.Beachten Sie bitte, dass Kleinprojekte förderfähige Gesamtkosten von höchstens EUR 20.000 aufweisen dürfen und der Umsetzung der jeweiligen regionalen Entwicklungsstrategie der LEADER-Region dienen müssen.Sie dürfen keine Leistungen aufgrund des Gesetzes zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit erhalten.Es darf bei Ihnen keine Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand vorliegen, die mehr als 25 Prozent seines Eigenkapitals beträgt.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderprogramm Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Förderbetrag: bis 20.000 €.
Anträge sind im Rahmen von Förderaufrufen zu festgelegten Terminen einzureichen.
Fördergeber ist Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
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