Fördergeber: Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie in Hessen Angebote zur Sprachförderung von Kindergartenkindern bereithalten oder entsprechende Fortbildungen für das Personal oder Fachkräfte anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, Kommunen, Verbände/Vereinigungen, öffentliche Einrichtungen.
Der Förderbetrag liegt bei 150 € – 300 €.
Anträge sind vor Beginn der Maßnahme zu stellen.
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind öffentliche, freigemeinnützige und sonstige geeignete Träger von Tageseinrichtungen für Kinder und ausnahmsweise Träger sonstiger Angebote für Kinder sowie öffentliche und freigemeinnützige Fortbildungsanbieter.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Als zu fördernder Träger einer Tageseinrichtung für Kinder müssen Sie über eine Konzeption der sprachlichen Bildung und Förderung aller Kinder Ihrer Tageseinrichtung verfügen.Sie müssen Fachkräfte und sonstige für die Sprachförderung geeignete Personen einsetzen, die normalerweise an einer entsprechenden Fortbildungsmaßnahme teilgenommen haben.Als Träger müssen Sie die Eltern im Rahmen der Sprachförderung mit einbeziehen und zur aktiven Begleitung ihrer Kinder motivieren.Bilden Sie Fachkräfte fort, müssen Sie sicherstellen, dass die Maßnahme auf der Grundlage der hessischen Erziehungsplanung erfolgt und einen Umfang von mindestens 2 Tagen hat.
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Jetzt Projekt prüfenBildungseinrichtungen, Kommunen, Verbände/Vereinigungen, öffentliche Einrichtungen
Förderbetrag: 150 € – 300 €.
Anträge sind vor Beginn der Maßnahme zu stellen.
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales. Quelle: foerderdatenbank.de.
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