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Antrag möglichZuschuss

Förderprogramm Projekte und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Kunst- oder Kulturprojekte durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtung, Kommune, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Projekten in den Bereichen Kultur, Kunst und kulturelle Bildung auf der Grundlage des Kulturfördergesetzes NRW. Sie erhalten eine Förderung für Maßnahmen in den Handlungsfeldern kulturelle Infrastruktur und interkommunale Kooperation,Künste,Erhalt des kulturellen Erbes,kulturelle Bildung und Bibliotheken,freie Szene und Soziokultur,Kultur- und Kreativwirtschaft sowie Breitenkultur,Kultur und gesellschaftlicher Wandel/Strukturwandel,Experimente. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Förderungen bis zu EUR 50.000,bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Förderungen ab EUR 50.000 bis zu EUR 250.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die für Sie zuständige Bezirksregierung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 250.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Personenverbünde und Einzelpersonen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen in den förderrelevanten Handlungsfeldern tätig sein,die Einnahmen und Ausgaben in Ihrem Kosten- und Finanzierungsplan aufgrund Ihrer Erfahrungswerte verlässlich schätzen und nachvollziehbar begründen können,sich auf Versicherungen für Schäden an Personen, Sachen und Vermögen beschränken, die gesetzlich vorgeschrieben sind.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderprogramm Projekte und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderprogramm Projekte und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Projekte und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung

Wer kann Förderprogramm Projekte und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung beantragen?

Bildungseinrichtung, Kommune, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Projekte und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung?

Förderbetrag: bis 250.000 €. Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Projekte und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung?

Fördergeber ist Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 250.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen

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