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Antrag möglichZuschuss

Förderprogramm Projekte im Forschungsbereich (RL TG 70) – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen zur Stärkung des Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsstandorts Sachsen durch eine kontinuierliche Profilierung Ihrer Wissenschaftseinrichtung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Hochschulen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen fördert Einzel- und Kooperationsprojekte der Grundlagenforschung und der anwendungsorientierten Forschung sowie weitere Maßnahmen zur Stärkung von Wissenschaftseinrichtungen. Sie bekommen die Förderung insbesondere für Projekte, mit denen innovative Forschungsansätze angeschoben werden, die der Profilierung einzelner Einrichtungen und/oder Verbünde dienen,die auf eine Erweiterung und/oder Konzentration wissenschaftlicher Expertise abzielen,die der Stärkung der Drittmittelfähigkeit von einzelnen Einrichtungen und/oder Verbünden dienen unddie Kooperationen mit Akteuren aus Wirtschaft und Gesellschaft anstoßen und/oder vertiefen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben beziehungsweise Kosten. Eine mögliche Förderung erfolgt entweder auf der Grundlage von Auswahlverfahren oder durch Vorlage von wissenschaftlichen Einzelanliegen. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Normalerweise müssen Sie zuerst eine Projektskizze beim Staatsministerium für Wissenschaft, Kunst und Tourismus vorlegen. Ihren Förderantrag richten Sie bitte an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Universitäten,Kunsthochschulen,Fachhochschulen,Forschungszentren an Fachhochschulen,gemeinnützige Forschungseinrichtungen im Status eines An-Instituts,durch das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst institutionell geförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Hochschulen sowiedie Berufsakademie Sachsen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Der Freistaat muss ein herausgehobenes forschungspolitisches Interesse an der Durchführung Ihrer Maßnahme haben.Ihre Maßnahme muss dem Erhalt und der Stärkung des Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsstandortes Sachsen dienen.Zudem muss die Maßnahme thematisch, zeitlich und finanziell abgegrenzt sein und für Sie als Antragstellerin/Antragsteller ein zusätzliches Vorhaben darstellen.

Sie dürfen mit der Maßnahme nicht vor Antragstellung beginnen.Sie müssen die Grundausstattung für die Bearbeitung der Forschungsprojekte mit eigenen Mitteln sichern.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderprogramm Projekte im Forschungsbereich (RL TG 70)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Projekte im Forschungsbereich (RL TG 70)

Wer kann Förderprogramm Projekte im Forschungsbereich (RL TG 70) beantragen?

Forschungseinrichtungen, Hochschulen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Projekte im Forschungsbereich (RL TG 70)?

Förderquote: 100 %.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Projekte im Forschungsbereich (RL TG 70)?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen

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