Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen zur Stärkung des Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsstandorts Sachsen durch eine kontinuierliche Profilierung Ihrer Wissenschaftseinrichtung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Hochschulen.
Die Förderquote beträgt 100 %.
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Universitäten,Kunsthochschulen,Fachhochschulen,Forschungszentren an Fachhochschulen,gemeinnützige Forschungseinrichtungen im Status eines An-Instituts,durch das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst institutionell geförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Hochschulen sowiedie Berufsakademie Sachsen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Der Freistaat muss ein herausgehobenes forschungspolitisches Interesse an der Durchführung Ihrer Maßnahme haben.Ihre Maßnahme muss dem Erhalt und der Stärkung des Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsstandortes Sachsen dienen.Zudem muss die Maßnahme thematisch, zeitlich und finanziell abgegrenzt sein und für Sie als Antragstellerin/Antragsteller ein zusätzliches Vorhaben darstellen.
Sie dürfen mit der Maßnahme nicht vor Antragstellung beginnen.Sie müssen die Grundausstattung für die Bearbeitung der Forschungsprojekte mit eigenen Mitteln sichern.
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Förderquote: 100 %.
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.
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