Fördergeber: Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Projekte zur politischen Bildung von Jugendlichen und Erwachsenen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Bildungseinrichtung.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 300 €.
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Fördergeber und Antragstelle: Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Träger der politischen Bildung sowieKommunen, Institutionen, Vereine oder Einzelpersonen, die Maßnahmen der politischen Bildung durchführen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern durchführen und eine Eigenbeteiligung von mindestens 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erbringen.Mindestens 80 Prozent der Teilnehmenden müssen ihren Wohnsitz oder Lebensmittelpunkt in Mecklenburg-Vorpommern haben.An den Vorhaben müssen mindestens 10 Personen teilnehmen.
Diese müssen mindestens 14 Jahre alt sein.Sie müssen sich mit mindestens 20 Prozent an den zuwendungsfähigen Ausgaben beteiligen.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenVerband/Vereinigung, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Bildungseinrichtung
Förderbetrag: ab 300 €. Förderquote: 50 %.
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Fördergeber ist Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.
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