Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen in der freien Straffälligen- und Opferhilfe anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Vereine auf dem Gebiet der freien Straffälligen- und Opferhilfe.
Die Förderquote beträgt 70 %.
Anträge für institutionelle Förderungen müssen bis zum 1. Oktober für das folgende Haushaltsjahr eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Vereine auf dem Gebiet der freien Straffälligen- und Opferhilfe.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie können nicht mehrere gleichartige Projekte auf örtlicher und regionaler Ebene fördern lassen.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenVereine auf dem Gebiet der freien Straffälligen- und Opferhilfe
Förderquote: 70 %.
Anträge für institutionelle Förderungen müssen bis zum 1. Oktober für das folgende Haushaltsjahr eingereicht werden.
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. Quelle: foerderdatenbank.de.
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