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Antrag möglichZuschuss

Förderprogramm Opfer- und Präventionshilfe – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen in der freien Straffälligen- und Opferhilfe anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Vereine auf dem Gebiet der freien Straffälligen- und Opferhilfe.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei sozialpädagogischen Angeboten und Maßnahmen in der freien Straffälligen- und Opferhilfe. Sie erhalten die Förderung für sozialpädagogische Angebote für Gefangene im Justizvollzug, Haftentlassene und Probanden des Sozialen Dienstes der Justiz,Untersuchungshaft-Vermeidung bei Jugendlichen,Betreutes Wohnen,Beratung und Betreuung von Opfern sowie Straftäterinnen und Straftätern,Fortbildung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Straffälligen- und Opferhilfe,Förderung der Zusammenarbeit zwischen der freien und staatlichen Straffälligen- und Opferhilfe, einschließlich Tagungen sowiewissenschaftliche Evaluation. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt normalerweise bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Stellen Sie Ihren Antrag für institutionelle Förderungen bitte formgebunden bis zum 1.10. für das folgende Haushaltsjahr an das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. Reichen Sie Ihren Antrag für eine Projektförderung mindestens 2 Monate vor Projektbeginn über den überörtlichen Träger ein.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %.

Frist und Status

Anträge für institutionelle Förderungen müssen bis zum 1. Oktober für das folgende Haushaltsjahr eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Vereine auf dem Gebiet der freien Straffälligen- und Opferhilfe.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie können nicht mehrere gleichartige Projekte auf örtlicher und regionaler Ebene fördern lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Zuwendungsantrag,Stellungnahme des überörtlichen Trägers

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderprogramm Opfer- und Präventionshilfe"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Opfer- und Präventionshilfe

Wer kann Förderprogramm Opfer- und Präventionshilfe beantragen?

Vereine auf dem Gebiet der freien Straffälligen- und Opferhilfe

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Opfer- und Präventionshilfe?

Förderquote: 70 %.

Bis wann kann man Förderprogramm Opfer- und Präventionshilfe beantragen?

Anträge für institutionelle Förderungen müssen bis zum 1. Oktober für das folgende Haushaltsjahr eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Opfer- und Präventionshilfe?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Sachsen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen
  • → InnoStartBonus
  • → Förderung des Nachwuchsleistungssports

Auf einen Blick

Förderquote
70 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen

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