Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als Kommune in öffentliche Einrichtungen der touristischen Infrastruktur investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung.
Die Förderquote beträgt 85 %. Der Förderbetrag liegt bei 75.000 € – 5.000.000 €.
Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände sowiesonstige juristische Personen, an denen kommunale Gebietskörperschaften oder Zweckverbände beteiligt sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss die jeweiligen planungs-, bau-, umwelt-, wasserrechtlichen oder wasserwirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllen und sich in das regionale Tourismuskonzept einfügen.Ihre zu fördernde öffentliche Tourismusinfrastruktur muss einen wesentlichen Beitrag zu einem modernen, nachhaltigen, marktgerechten und erlebnisorientierten Vor-Ort-Angebot für Gäste und Besucherinnen und Besucher leisten,mit den Zielen der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz in Einklang stehen sowievon besonderer regionaler Bedeutung sein und einen deutlichen Mehrwert im Sinne des Zuwendungszwecks haben.
Sie müssen ein verbindliches Konzept zur Vermarktung der Einrichtung einschließlich Darstellung der wettbewerbsfähigen Strukturen zur Vermarktung vorlegen.Sie erbringen einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Von der Förderung grundsätzlich ausgeschlossen sind unter anderem folgende Maßnahmen: Fußgängerzonen,Schiffsanleger,Schwimmbäder (Hallen-, Frei-, Erlebnis-, Spaß-, Freizeit-, und Thermalbäder),Beschneiungsanlagen, Skilifte,Nordic-Walking-Parks.
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Förderbetrag: 75.000 € – 5.000.000 €. Förderquote: 85 %.
Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme eingereicht werden.
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau. Quelle: foerderdatenbank.de.
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