Fördergeber: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Ihre Gemeinde, Ihre Teilnehmergemeinschaft nach dem Flurbereinigungsgesetz oder Ihr Wasser- und Bodenverband den Bau oder Ausbau von Wegen in Ortschaften mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern plant, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz, Wasser- und Bodenverbände.
Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 500.000 €.
Anträge sind vor Beginn der Maßnahme einzureichen.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
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Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz und Wasser- und Bodenverbände.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie führen das Vorhaben in Orten oder Ortsteilen mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern durch.Die Maßnahme erfolgt innerhalb der im NRW-Programm „Ländlicher Raum 2014–2020“ definierten Gebietskulisse „Ländlicher Raum“.
Nicht gefördert werden Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten,der Landankauf,Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind,Leistungen der öffentlichen Verwaltung,der laufende Betrieb,die Unterhaltung,Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem Baugesetzbuch.
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Jetzt Projekt prüfenGemeinden, Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz, Wasser- und Bodenverbände
Förderbetrag: bis 500.000 €. Förderquote: 60 %.
Anträge sind vor Beginn der Maßnahme einzureichen.
Fördergeber ist Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
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