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Antrag möglichZuschuss

Förderprogramm Nachhaltige Modernisierung ländlicher Infrastruktur (FöRL Wirtschaftswege) – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Ihre Gemeinde, Ihre Teilnehmergemeinschaft nach dem Flurbereinigungsgesetz oder Ihr Wasser- und Bodenverband den Bau oder Ausbau von Wegen in Ortschaften mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern plant, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz, Wasser- und Bodenverbände.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Maßnahmen zur nachhaltigen Modernisierung zentraler ländlicher Infrastruktur auf der Grundlage geförderter oder durch die Bewilligungsbehörde anerkannter ländlicher Wegenetzkonzepte. Hierzu gehören vor allem Verbindungs- und Hauptwirtschaftswege. Gefördert werden der Ausbau und die Befestigung vorhandener, bisher nicht oder nicht ausreichend befestigter Wirtschaftswege, die dem land- und forstwirtschaftlichen Verkehr und dem eingeschränkten Kfz-Verkehr sowie dem überregionalen Radverkehr oder der Sicherstellung land- und forstwirtschaftlicher Verbindungen oder der Erschließung ganzer Bewirtschaftungsblöcke dienen,erforderliche bauliche Anlagen wie Durchlässe oder Brücken als Bestandteil der Wegebaumaßnahme,der Neubau befestigter Verbindungs- oder Wirtschaftswege (nur Lückenschlüsse),erforderliche Kompensationsmaßnahmen des Naturschutzes. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss Die Höhe des Zuschusses beträgt 60 Prozent, bei Vorhaben gemäß regionaler LEADER-Entwicklungsstrategie 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens aber EUR 500.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die zuständige Bezirksregierung, Dezernat 33.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 500.000 €.

Frist und Status

Anträge sind vor Beginn der Maßnahme einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz und Wasser- und Bodenverbände.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie führen das Vorhaben in Orten oder Ortsteilen mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern durch.Die Maßnahme erfolgt innerhalb der im NRW-Programm „Ländlicher Raum 2014–2020“ definierten Gebietskulisse „Ländlicher Raum“.

Nicht gefördert werden Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten,der Landankauf,Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind,Leistungen der öffentlichen Verwaltung,der laufende Betrieb,die Unterhaltung,Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem Baugesetzbuch.

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Nachhaltige Modernisierung ländlicher Infrastruktur (FöRL Wirtschaftswege)

Wer kann Förderprogramm Nachhaltige Modernisierung ländlicher Infrastruktur (FöRL Wirtschaftswege) beantragen?

Gemeinden, Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz, Wasser- und Bodenverbände

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Nachhaltige Modernisierung ländlicher Infrastruktur (FöRL Wirtschaftswege)?

Förderbetrag: bis 500.000 €. Förderquote: 60 %.

Bis wann kann man Förderprogramm Nachhaltige Modernisierung ländlicher Infrastruktur (FöRL Wirtschaftswege) beantragen?

Anträge sind vor Beginn der Maßnahme einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Nachhaltige Modernisierung ländlicher Infrastruktur (FöRL Wirtschaftswege)?

Fördergeber ist Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 500.000 €
Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen

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