Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie das Radverkehrsnetz in Ihrer Kommune ausbauen und verbessern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kommune.
Die Förderquote beträgt 75 %.
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Gemeinden,Städte undLandkreise.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre zu fördernden Maßnahmen müssen bau- und verkehrstechnisch einwandfrei sein und den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.Sie müssen Ihr Vorhaben im Rahmen eines integrierten Verkehrskonzepts oder mindestens eines Radverkehrskonzepts beziehungsweise Radnetzes planen.Ihre Investition hat eine eigene Verkehrsbedeutung insbesondere für Berufs- oder Alltagsverkehre und weist insgesamt eine positive Prognose hinsichtlich des Verlagerungspotenziales auf.Sie stellen sicher, dass Ihre zu fördernde Verkehrsinfrastruktur dauerhaft, verkehrssicher und nachhaltig – einschließlich Winterdienst – durch die Träger der Straßenbaulast betrieben und unterhalten werden.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Machbarkeitsstudien und Potenzialanalysen,Investitionen, die ausschließlich touristischen Verkehren dienen oder zu dienen bestimmt sind,Fahrradabstellanlagen an Bildungseinrichtungen, deren Träger die Kommune ist.
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Förderquote: 75 %.
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Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.
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