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Antrag möglichZuschuss

Förderprogramm Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB) – Stadt und Land – Förderung in Saarland

Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie das Radverkehrsnetz in Ihrer Kommune ausbauen und verbessern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune.

Was wird gefördert?

Der Bund stellt dem Saarland mit dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 Finanzhilfen für Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur in den Städten und Gemeinden zur Verfügung. Das Saarland setzt dieses Sonderprogramm im Rahmen der „nachhaltigen Mobilitätsstrategie“ (NMOB) um. Sie bekommen die Förderung für den Neu, Um- und Ausbau (einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen Dritter) von straßenbegleitenden, vom motorisierten Individualverkehr möglichst getrennten Radwegen sowie Radfahrstreifen,eigenständigen Radwegen,Fahrradstraßen und Fahrradzonen,Radwegebrücken oder -unterführungen,von Knotenpunkten, die eine vollständig gesicherte Führung des Radverkehrs vorsehen und/oder Sichthindernisse konsequent beseitigen, dem Bau von Schutzinseln und/oder deutlich vorgezogenen Haltelinien sowie für aus Verkehrssicherheitsgründen erforderliche Elemente der verkehrstechnischen Ausstattung der Wege einschließlich Beleuchtungsanlagen und wegweisende Beschilderung, den Neu-, Um- und Ausbau (einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen Dritter) von Anlagen des ruhenden Verkehrs für Fahrräder und Lastenräder wie Abstellanlagen, Fahrradparkhäuser sowie aus Verkehrssicherheitsgründen erforderliche Elemente der verkehrstechnischen Ausstattung einschließlich Beleuchtungsanlagen,betriebliche Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss: Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.Als finanzschwache Kommunen können Sie bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.Wenn Ihre Maßnahme von besonderem Landesinteresse ist, können Sie bis zu 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben bekommen. Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens per E-Mail und postalisch an das Ministerium für Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 75 %.

Frist und Status

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden,Städte undLandkreise.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre zu fördernden Maßnahmen müssen bau- und verkehrstechnisch einwandfrei sein und den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.Sie müssen Ihr Vorhaben im Rahmen eines integrierten Verkehrskonzepts oder mindestens eines Radverkehrskonzepts beziehungsweise Radnetzes planen.Ihre Investition hat eine eigene Verkehrsbedeutung insbesondere für Berufs- oder Alltagsverkehre und weist insgesamt eine positive Prognose hinsichtlich des Verlagerungspotenziales auf.Sie stellen sicher, dass Ihre zu fördernde Verkehrsinfrastruktur dauerhaft, verkehrssicher und nachhaltig – einschließlich Winterdienst – durch die Träger der Straßenbaulast betrieben und unterhalten werden.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Machbarkeitsstudien und Potenzialanalysen,Investitionen, die ausschließlich touristischen Verkehren dienen oder zu dienen bestimmt sind,Fahrradabstellanlagen an Bildungseinrichtungen, deren Träger die Kommune ist.

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB) – Stadt und Land

Wer kann Förderprogramm Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB) – Stadt und Land beantragen?

Kommune

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB) – Stadt und Land?

Förderquote: 75 %.

Bis wann kann man Förderprogramm Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB) – Stadt und Land beantragen?

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB) – Stadt und Land?

Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Saarland
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Starter Stipendium Saar
  • → Beteiligungsprogramm der Saarländischen Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG)
  • → EFRE Nachrangdarlehensfonds II Saarland

Auf einen Blick

Förderquote
75 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Saarland

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