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Antrag möglichZuschuss

Förderprogramm Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB) – Barrierefreiheit – Förderung in Saarland

Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Bushaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) aus-, um- oder neu bauen, um die barrierefreie Nutzung herzustellen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune.

Was wird gefördert?

Das Saarland unterstützt Sie als Stadt, Gemeinde oder Landkreis im Rahmen der „nachhaltigen Mobilitätsstrategie“ (NMOB) beim Aus-, Um- beziehungsweise Neubau von straßengebundenen Haltestellen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), um Menschen mit Mobilitätseinschränkungen eine vollständige barrierefreie Nutzung zu ermöglichen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Kosten. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme schriftlich oder digital an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Städte,Gemeinden undLandkreise.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie berücksichtigen bei der Planung und Umsetzung Ihres Bauvorhabens die anerkannten Regeln der Technik.

Hierbei müssen Sie den Leitfaden „Standards für die Herstellung barrierefreier Bushaltestellen im Saarland“ befolgen.Die Haltestellen, für die Sie die Förderung beantragen, erfüllen folgende Kriterien: Sie können ein hohes Fahrgastaufkommen im Vergleich zu anderen Haltestellen in Ihrem Gebiet nachweisen.Es liegt eine hohe quantitative Bewertung des ÖPNV-Angebots im Vergleich zu den anderen Haltestellen im Gebiet des Aufgabenträgers (Fahrtenzahl, Taktverkehr, Zugehörigkeit zum Landesbusliniennetz) vor.Im unmittelbaren Einzugsbereich der Haltestelle (Radius von 400 bis 600 Metern) sind sogenannte soziale Bedarfsschwerpunkte für mobilitätseingeschränkte Menschen vorhanden; als soziale Bedarfsschwerpunkte gelten insbesondere Senioren-/Pflegeheime, Krankenhäuser und sonstige medizinische Einrichtungen, Behindertenwerkstätten, Bildungseinrichtungen, Schulen und Kindergärten.Die Haltestelle muss spätestens in den nächsten 3 Jahren ab Fertigstellung barrierefrei erreichbar sein.Sie haben die Haltestelle als „allgemein dringlich“ eingestuft.

Sie nehmen eine Einordnung der Haltestellen in Ihrem Zuständigkeitsbereich in Prioritätenstufen (vordringlicher bis zu langfristiger Bedarf) vor.Für jedes Vorhaben müssen Sie die Stellungnahme des ÖPNV-Aufgabenträgers, der betroffenen Verkehrsunternehmen sowie der/des Behindertenbeauftragten vorlegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Stellungnahme des ÖPNV-Aufgabenträgers,Stellungnahme der betroffenen Verkehrsunternehmen,Stellungnahme des Behindertenbeauftragten

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB) – Barrierefreiheit

Wer kann Förderprogramm Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB) – Barrierefreiheit beantragen?

Kommune

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB) – Barrierefreiheit?

Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Förderprogramm Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB) – Barrierefreiheit beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB) – Barrierefreiheit?

Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Saarland
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Starter Stipendium Saar
  • → Beteiligungsprogramm der Saarländischen Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG)
  • → EFRE Nachrangdarlehensfonds II Saarland

Auf einen Blick

Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Saarland

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