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Antrag möglichZuschuss

Förderprogramm Messepräsentationen – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als niedersächsisches Unternehmen an einer internationalen Messe im In- oder Ausland teilnehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Unternehmen bei Messepräsentationen und hilft Ihnen dadurch bei Ihren Absatzbemühungen auf internationalen Messen und Ausstellungen in Deutschland und im Ausland. Sie erhalten die Förderung für die Teilnahme an Inlandsmessen und Auslandsmessen auf einem Gemeinschaftsstand des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums,auf einem Gemeinschaftsstand anderer Anbieterinnen und Anbieter, wenn dieser nicht von oder im Auftrag der öffentlichen Hand organisiert wird, odermit einem Einzelstand (bei Inlandsmessen müssen Sie zum ersten Mal teilnehmen), falls das Wirtschaftsministerium nicht mit einem Gemeinschaftsstand vertreten ist. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bei Inlandsmessen für die Teilnahme an Gemeinschaftsständen bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 12.000, beziehungsweise bei neugegründeten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bis zu 90 Prozent und maximal EUR 13.500 undfür die Teilnahme mit einem Einzelstand einmalig EUR 2.000. Bei Auslandsmessen beträgt die Höhe Ihres Zuschusses für die Teilnahme mit einem Einzelstand oder auf Gemeinschaftsständen Dritter bei Messen innerhalb der EU maximal EUR 2.000 und EUR 4.000 bei Messen in den übrigen Ländern sowiebei Beteiligung an einem Gemeinschaftsstand des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 5.000 bei Messen innerhalb der EU und EUR 8.000 bei Messen in den übrigen Ländern. Sie stellen Ihren Antrag auf Förderung eines Gemeinschaftsstandes direkt bei den Organisatoren der jeweiligen Messe. Sie können sich bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) informieren. Ihren Antrag auf Förderung eines Einzelstandes auf Auslandsmessen stellen Sie über das Kundenportal der NBank und reichen Ihren Antrag dann im Original und unterschrieben dort ein.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 13.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt ist jeweils die Organisatorin oder der Organisator eines Gemeinschaftsstands beziehungsweise das teilnehmende Unternehmen bei einem Einzelstand.

Letztempfängerinnen und Letztempfänger sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Bei Gemeinschaftsständen des Wirtschaftsministeriums müssen Sie als Organisatorin oder Organisator ein Antrag vorlegen, der alle Kosten zur Durchführung eines Gemeinschaftsstandes enthält.

Außerdem müssen Sie die gestalterischen und standbaubaulichen Vorgaben des „Niedersachsen-Stils“ für Präsentationen des Landes berücksichtigen.Sie müssen Ihren Stand normalerweise auf einer Messe planen, die im AUMA-Katalog verzeichnet ist.Planen Sie einen Gemeinschaftsstand, so müssen mindestens 10 niedersächsische Unternehmen teilnehmen.Nehmen Sie an einer Inlandsmesse auf einem Gemeinschaftsstand teil, so erhalten Sie eine Förderung für bis zu 2 Messebeteiligungen.

Für einen Einzelstand bekommen Sie nur einmal eine Förderung.Für die Teilnahme an Auslandsmessen können Sie die Förderung für eine Messebeteiligung pro Kalenderjahr erhalten.

Grundsätzlich dürfen Sie nur zweimal die Förderung für die Teilnahme an einer bestimmten Messe in Anspruch nehmen.Sie müssen bei Antragstellung die Qualitätskriterien nach dem Scoring-Modell (siehe Anlage der Richtlinie) zur Ermittlung der Förderwürdigkeit Ihres Projekts nachweisen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung,Kostenaufstellung,Nachweis der Qualitätskriterien

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Messepräsentationen

Wer kann Förderprogramm Messepräsentationen beantragen?

Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Messepräsentationen?

Förderbetrag: 2.000 € – 13.000 €. Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Messepräsentationen?

Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Niedersachsen
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen
  • → Förderprogramm Jugendwerkstätten
  • → Förderung der Fließgewässerentwicklung (RL Fließgewässerentwicklung – FGE)

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.000 € – 13.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen

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